Politik & Wirtschaft

BMF zur Schulverpflegung: Bleibt es wie es ist? Vielzahl unterschiedlicher Gestaltungen!

BMF Schreiben: Ziffer 4 des Artikels „Steuerliche Aspekte der Mittagsversorgung in Schulen durch Schulfördervereine“ vom 28. Januar 2013 musste aktualisiert werden. Das DNSV ist gespannt, wann und ob das BMF- Schreiben veröffentlicht wird?  (Siehe auch:  DNSV vom  28.2.13.) Wir werden in unserer Forderung nicht nachlassen: Jetzt erst recht! Gebot 7% auf Schulessen! Zeichnen Sie die Petition!

„4. Geplante Änderungen

Der EuGH und BFH haben sich im Jahr 2011 in mehreren Urteilen zum Thema gastronomische Umsätze geäußert. Das Bundesministerium der Finanzen hat in Zusammenarbeit mit den Ländern die Konsequenzen der Rechtsprechung geprüft und ein so genanntes BMF-Schreiben erarbeitet. BMF-Schreiben richten sich als Verwaltungsanweisung ausschließlich an die Finanzverwaltung, aber mittelbar auch an die Steuerpflichtigen, weil diese grundsätzlich von einer korrespondierenden Auffassung der Finanzverwaltung ausgehen können.

Dieses BMF-Schreiben sieht die Umsetzung der angesprochenen Urteile vor. Es wird positive Auswirkungen auf das sog. Sozialcatering (insbesondere Kindergärten, Schulen) geben. Der BFH hat seine Rechtsprechung zur Aufspaltung von Verpflegungsleistungen aufgegeben, so dass bei entsprechender Gestaltung des Sachverhalts die Lebensmittel künftig zum Steuersatz von 7 Prozent abgegeben werden können und lediglich der Dienstleistungsanteil mit 19 Prozent besteuert wird. Das BMF-Schreiben wird demnächst auf der Internetseite des BMF veröffentlicht.“

 

 

 

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