Politik & Wirtschaft

Bundesregierung lehnt Definition der Begriffe „vegan“ und „vegetarisch“ vorerst ab

Die Bundesregierung wird sich nicht für eine zeitnahe rechtsverbindliche Definition der Begriffe „vegan“ und „vegetarisch“ einsetzen. Der VEBU (Vegetarierbund Deutschland) kritisiert die Entscheidung des Ministeriums und fordert Umdenken. Mit ihrer Entscheidung lehnt die Bundesregierung eine Forderung des Bundesrates ab. Das federführende Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft begründet die Ablehnung unter anderem damit, dass Verbraucher bereits nach geltendem Recht die Möglichkeit hätten, „sich anhand von Verkehrsbezeichnung und Zutatenverzeichnis über die Zutaten eines Lebensmittels und somit auch über Inhaltsstoffe tierischer Herkunft zu informieren“. Der Bundesrat hatte im September 2013 einen Antrag der niedersächsischen Landesregierung beschlossen. Die Länderkammer forderte die Bundesregierung darin auf, sich für eine baldige rechtsverbindliche Definition der Begriffe „vegan“ und „vegetarisch“ einzusetzen. Die EU-Kommission ist aufgrund der Lebensmittelinformations-Verordnung zum Erlass einer Definition verpflichtet. Hier ist jedoch kein zeitlicher Rahmen vorgegeben. Die Bundesregierung sollte sich nach Willen des Bundesrates gegenüber der Kommission für eine Beschleunigung des Verfahrens einsetzen. In dem Beschluss war die Bundesregierung außerdem aufgefordert worden, die Möglichkeit einer Regelung auf nationaler Ebene zu prüfen. Beides lehnte die Bundesregierung nun ab.

Stellungnahme der Bundesregierung zum Entschließungsantrag des Bundesrates, Januar 2014:
http://dip21.bundesrat.de/dip21/brd/2014/0005-14.pdf

Entschließung des Bundesrates, September 2013:
http://dip21.bundesrat.de/dip21/brd/2013/0573-13B.pdf

 Quelle: www.VEBU.de

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