Politik & Wirtschaft

Nur Kommunen und Schulträger sind zuständig – Bundestagsfraktion der CDU und CSU antwortet auf die Wahlprüfbausteine des DNSV

Wie sieht man bei der CDU/CSU die derzeitige Situation der Schulverpflegung in Deutschland: „Grundsätzlich liegt die Zuständigkeit für die Schulverpflegung bei den Kommunen und den Schulträgern. Gleichwohl trägt die von CDU und CSU geführte Bundesregierung im Rahmen des ihr Möglichen aktiv zur Verbesserung der Schulverpflegung bei. Mit „IN FORM – Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung“ unterstützt sie die zuständigen Stellen in Ländern, Kommunen und Schulen durch die Entwicklung und Etablierung bundesweit einheitlicher und anerkannter Qualitätsstandards für die Schul- und Kitaverpflegung. Außerdem unterstützt die Bundesregierung die Beratungsleistungen der gemeinsam mit den Ländern geförderten Vernetzungsstellen Schulverpflegung.“

2. Halten Sie die derzeitige öffentliche Finanzierung der Schulverpflegung für ausreichend? Ist damit eine qualitativ hochwertige Ernährung der Kinder in Kita und Schule gewährleistet?

Antwort
Die von CDU und CSU geführte Bundesregierung hat mit dem Bildungs- und Teilhabepaket dafür Sorge getragen, dass alle Kinder und Jugendlichen in Deutschland am gemeinschaftlichen Mittagessen in Kita und Schule teilnehmen können. Darüber hinaus ist es Aufgabe der Städte, Gemeinden und Landkreise, für eine qualitativ hochwertige Ernährung der Kinder und Jugendlichen in Kita und Schule zu sorgen. Die dafür erforderlichen finanziellen Spielräume sind vorhanden: CDU und CSU haben die Kommunen massiv entlastet; ab 2014 übernimmt der Bund die Finanzierung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Das bedeutet für die Kommunen in den Jahren 2013 bis 2016 eine Entlastung um 18,5 Milliarden Euro. Eine vergleichbare Entlastung hat es noch nie gegeben.
3. Halten Sie das derzeitige System für zeitgemäß? Wie sollen Alternativen aussehen?
Antwort
Die Zuständigkeit in diesem Bereich liegt nicht ohne Grund bei den Kommunen, die auch zukünftig mit Unterstützung der Länder, der Eltern, der Lehrer, der Schüler und der Fördervereine die Verpflegung in den Bildungseinrichtungen ausgestalten müssen. Um eine hochwertigere Verpflegung der Kinder und Jugendlichen sicherzustellen, ist eine
Verlagerung der Zuständigkeit auf die Bundesebene nicht nötig. Denn eine qualitativ hochwertige Verpflegung in Kitas und Schulen kann nicht „von oben“ verordnet werden.
4. Wie zufrieden sind Sie mit der Umsetzung des Projektes IN FORM der Bundesregierung, z. B. im Hinblick auf die Ergebnisse?
Antwort
CDU und CSU unterstützen die Initiative IN FORM der Bundesregierung ausdrücklich. Im Rahmen des Projekts werden zahlreiche Maßnahmen durchgeführt, die zu einer Verbesserung der Qualität der Verpflegung in Kitas und Schulen beitragen. Im Einzelnen geht es um Ernährungsbildung, die Bekanntmachung und Verbreitung von Qualitätsstandards sowie die Unterstützung der Arbeit der Vernetzungsstellen Schulverpflegung, die als eine Initialmaßnahme von IN FORM gemeinsam mit den Bundesländern eingerichtet wurden. Seit Oktober 2009 sind sie in allen 16 Bundesländern aktiv. Die Vernetzungsstellen unterstützen Schulen – sowie in einigen Ländern auch Kindertageseinrichtungen (Kitas) – bei der Gestaltung eines gesunden Verpflegungsangebotes. Sie bieten umfassende Informationen zum Thema Schulverpflegung an, organisieren Fortbildungsveranstaltungen, vermitteln kompetente Fachkräfte für die Beratung der Schulen vor Ort und bauen Netzwerke zwischen Behörden, Wirtschaftsbeteiligten, Schulträgern, Schulleitungen sowie Lehrkräften und Eltern auf. Insbesondere die Arbeit der Vernetzungsstellen ist so erfolgreich, dass die Bundesregierung ihre Förderung verlängerte.
5. Finden Sie generell 19 Prozent Mehrwertsteuer auf Schulessen gerechtfertigt?
6. Wie wirkt die Mehrwertbesteuerung auf die soziale Lage der Schüler und Schülerinnen?
7. Wie werden Sie sich in der nächsten Legislaturperiode zu 7 Prozent Mehrwertsteuer bzw. die generelle Abschaffung der Besteuerung von Schulessen positionieren?
8. Unterstützen Sie, dass nicht gewinnorientierte Verpflegungsangebote in Schulen und Kindertagesstätten durch kommunale Einrichtungen oder Vereine generell von der Umsatzsteuer befreit werden?
Die Fragen 5 bis 8 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Antwort
Aus steuersystematischen Gründen sehen wir die Einführung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für Schulessen eher skeptisch. Es würden sich schwierige Abgrenzungsfragen stellen, die das ohnehin schon sehr komplexe Mehrwertsteuersystem noch komplizierter machen würden. Das Ziel, jedem Kind die Teilnahme am Schulessen zu ermöglichen, erreichen wir mit dem Bildungs- und Teilhabepaket besser.
Damit unsere Kinder auch in der Schule mit hochwertigem und gleichwohl günstigem Essen versorgt werden können, hält insbesondere das Umsatzsteuerrecht folgende Möglichkeiten bereit: Die Abgabe von Speisen und Getränken in einer Schule kann derzeit umsatzsteuerfrei sein, wenn diese durch gemeinnützige Einrichtungen erfolgt, die einem Wohlfahrtsverband als Mitglied angeschlossen sind. Außerdem ist die Beköstigung durch Personen und Einrichtungen umsatzsteuerfrei, wenn diese überwiegend Jugendliche für Erziehungs-, Ausbildungs- oder Fortbildungszwecke bei sich aufnehmen. Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist, dass die Verpflegungsleistung durch den Träger der Einrichtung selbst erbracht wird. Das Essen muss nicht in der Schule bzw. durch den Schulträger selbst zubereitet werden, die Ausgabe muss aber durch den Schulträger selbst erfolgen.
Die Abgabe von Speisen in Schulen kann zum ermäßigten Umsatzsteuersatz erfolgen, wenn sie von einer gemeinnützigen Körperschaft im Rahmen ihres Zweckbetriebs durchgeführt wird. Das gilt z. B. für die Grundversorgung von Schülern mit Speisen und Getränken an Schulen durch gemeinnützige Mensavereine oder Schulfördervereine.
In den Fällen der (An-)Lieferung bzw. der Ausgabe der Schulspeisung durch Dritte,beispielsweise durch Caterer, sieht das Umsatzsteuerrecht eine Steuerbefreiung nicht vor, denn sie wäre nicht mit dem EU-Recht vereinbar. Die Lieferung unterliegt aber dem ermäßigten Umsatzsteuersatz, wenn durch den Caterer lediglich eine reine Lebensmittellieferung erfolgt. CDU und CSU werden sich auch in Zukunft dafür einsetzen, dass bei europarechtlich vorgegebenen Steuerrechtsänderungen in Deutschland die Verpflegungsleistungen an Schulen durch gemeinnützige Vereine weiterhin steuerfrei bleiben können.

9. Welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung sowie Qualitätsentwicklung der Schulverpflegung müssen in den nächsten fünf Jahren ergriffen werden? Welche obliegen insbesondere den Kommunen und welche den Ländern?
Antwort
Hier sind in erster Linie Länder, Kommunen und Schulträger gefragt. Von Bundesseite werben wir dafür, die Qualitätsstandards einzuhalten und den Schülern in der Schulverpflegung eine vollwertige, abwechslungsreiche Ernährung anzubieten. Frische, Lebensmittelhygiene und Ausgewogenheit stehen dabei im Vordergrund. Potentiale der Qualitätsentwicklung sehen wir in der Darbietung der Speisen, in der Information über die Herstellungsprozesse und bei Regionalität sowie Saisonalität der Speisen. Denn es geht darum, gesunde Ernährung und das Wissen darüber mit viel Geschmack und allen Sinnen zu vermitteln. In diesem Zusammenhang befürworten wir auch Schulobst- und Schulmilchprogramme und begrüßen ein entsprechendes Angebot in den Bundesländern.
10. Haben sich die Vernetzungsstellen für Schulverpflegung in den Bundesländern bewährt? Für wie effizient halten Sie die aktuelle Struktur?
Antwort
CDU und CSU bewerten die Arbeit der Vernetzungsstellen Schulverpflegung positiv. Ihre Verankerung in allen 16 Bundesländern lässt sie flexibel auf die Bedürfnisse vor Ort reagieren. Die Bundesregierung hat ihre Förderung verlängert.
11. Welche Forderungen des DNS für das Jahr 2013 werden Sie unterstützen?
11.1. DGE Qualitätsstandards müssen für die Verpflegung in allen Kitas und Schulen gesetzliche Grundlage sein und in den Schulgesetzen der Länder implementiert werden.
Antwort
Unser Ziel ist es, dass die DGE-Qualitätsstandards in allen Schulen und Kitas umgesetzt werden. Wir freuen uns, dass die Standards bei immer mehr Einrichtungen ankommen und die zuständigen Länder, Kommunen und Schulträger mitziehen.
11.2. Für kommerzielle Anbieter muss der Mehrwertsteuersatz von 19 auf sieben Prozent reduziert werden. Das Gebot lautet „7%! Pro 7%! Auf Schulessen“.
Antwort
Siehe hierzu die Antwort auf die Fragen 5 bis 8.

11.3. Ernährung ist ein Querschnittsthema und betrifft alle schulischen Bereiche; deshalb ist der Ernährungsunterricht fest in den Lehrplänen an Schulen zu verankern. Gesamtkonzept „Ernährungsbildung“ muss Teil der Schulentwicklung sein.
11.4. In die Curricula aller Pädagogikstudenten ist ein Fach Ernährungserziehung einzuführen, es gilt ein Konzept für eine Lehrerausbildung in dem Fach „Lebens- und Alltagsökonomie“ bundesweit zu entwickeln.
Antwort
CDU und CSU setzen sich für eine Stärkung der Verbraucher- und Ernährungsbildung von den Kitas über die Schulen bis zur Erwachsenenbildung ein. Zusammen mit den Ländern arbeiten wir daran, dass Verbraucherbildung ein fester Bestandteil in den Bildungseinrichtungen wird. In der Schule kann die Ernährungsbildung in bestehende Fächer integriert oder in speziellen Kursen und Fächern erteilt werden. Uns ist dabei wichtig, dass es einen Kern von verbindlichen Fachinhalten gibt, der abgestimmt in allen Ländern gilt. Die Bildungsangebote müssen ein solides Ernährungswissen, einschließlich der Kenntnisse über die Zubereitung von Lebensmitteln vermitteln. Jeder sollte die Bedeutung des Brennwertes, von Kohlehydraten (Zucker), Fetten und Fettsäuren, Eiweißen, Mineralstoffen und Vitaminen kennen. Daneben sollten die gesundheitlichen Gefahren von Übergewicht und Mangelernährung vermittelt werden sowie die Notwendigkeit regelmäßiger Bewegung. Die Ernährungsbildung soll auch in der Aus- und Weiterbildung der Lehrkräfte berücksichtigt werden.
11.5. Immer mehr Schulen profilieren und öffnen sich über den Schulgarten, kann doch die pädagogische Arbeit hier zugleich wichtige Impulse für die ganztägige Gestaltung des Schullebens vermitteln, deshalb ist sicherzustellen, dass alle Grundschulen in Deutschland einen Schulgarten haben und ihn nutzen können.
Antwort
Das Arbeiten in und mit der Natur ist wichtig für Kinder und Jugendliche. Am Lernort Schulgarten können Kinder Erfahrungen sammeln. Zwar entscheiden über die Liegenschaften der Schule und deren Nutzung, also auch über die Anlage von Schulgärten die Schulträger. Wir befürworten und begrüßen aber, dass die Bundesregierung entsprechendes Informationsmaterial zur Verfügung stellt bzw. fördert.
11.6. Einführung eines Unterrichtfaches Ernährung/Kochen für alle Schüler der Klassen 1- 6. Studien belegen: Kinder wünschen sich Kochen als Schulfach! Denn Praxis geht vor Theorie, d. h. je niedriger die Schulstufe, desto höher sollte der Praxisanteil sein.
Antwort
Zur Ernährungsbildung und ihren Inhalten siehe Antwort auf die Fragen 11.3. und 11.4.
Zudem kommt es darauf an, dass Ernährungsbildung lebensnah vermittelt wird. Die praktische Anwendung gehört deshalb ebenfalls in den Schulalltag, z. B. in Kochkursen oder in Projekten. Ein preisgekröntes Beispiel (Bundespreis Verbraucherschutz 2013 der Deutschen Stiftung Verbraucherschutz) ist der aid-Ernährungsführerschein, der von der Bundesregierung gefördert wurde und von den Landfrauen realisiert wird. Der aid-Ernährungsführerschein bringt die Küche ins Klassenzimmer. Er ist ein fertig ausgearbeitetes Unterrichtskonzept für die dritte Klasse, bei dem der praktische Umgang mit Lebensmitteln und Küchengeräten im Mittelpunkt steht. Andere Beispiele für ältere Schüler sind das Projekt „SchmExperten“ oder der Wettbewerb KLASSE, KOCHEN!, bei dem Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Staat in vorbildlicher Weise zusammenwirken und die Schulen motivieren soll, ihre oftmals vorhandenen Schulküchen wieder stärker zu nutzen.
11.7. Schaffung einer Bundesstiftung Schulverpflegung (BSSV)
11.8. Verabschiedung eines Bundesrahmengesetzes Schulverpflegung (BRGSV)
Antwort
Auf Grund der Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern sehen CDU und CSU derzeit keine Grundlage für die Gründung einer Bundesstiftung Schulverpflegung oder die Verabschiedung eines Bundesrahmengesetzes Schulverpflegung.“

Antworten an das DNSV aus der CDU-Bundesgeschäftsstelle, Berlin, Bereich Politische Programme und Analysen, 11.06.2013

 

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