Wahl 2017

Bundestagswahl aktuell: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen antwortet dem DNSV auf die Wahlprüfbausteine

Wie beurteilen Sie die derzeitige Situation der Schulverpflegung in Deutschland? Unser Ziel ist eine gute Kita- und Schulernährung überall in Deutschland – damit jedes Kind ein gesundes Essen bekommt. Dabei sollte das gemeinsame Mittagessen der Kinder mehr als nur Nahrungsaufnahme sein. Auch unter pädagogischen Gesichtspunkten sind gemeinsame Mahlzeiten von Bedeutung, da sie das soziale Miteinander fördern und Ernährungswissen und –kompetenz praktisch vermitteln. Doch in der Realität sind wir schon von einer flächendeckenden Essensversorgung weit weg. So kam die vom Ernährungsministerium in Auftrag gegebene Studie zur Qualität der Schulverpflegung 2014 zu dem Ergebnis, dass nur 80 Prozent der befragten Schulen ein Mittagessen anboten. Insgesamt geht die Studie davon aus, dass weniger als jedes zweite Schulkind in Deutschland in der Schule zu Mittag isst. Zudem bemängelte die Studie die Qualität des Schulessens, da die DGE-Standards zu selten angewandt werden und zu wenig Gemüse und Salat angeboten wird, während Fleisch zu häufig auf dem Speiseplan steht. Wir sind der Meinung, dass auch die Bundesregierung in der Verantwortung steht, die Versorgungssituation und die Qualität des Schulessens zu verbessern. Doch die Möglichkeiten, die der Bund in diesem Bereich hat, wurden kaum genutzt. Die Schulvernetzungsstellen werden nur bei einer Beteiligung des Landes weiter finanziert und leiden häufig unter zu geringer Ausstattung und kurzen Projektdauern. Die DGE-Standards für die Schulverpflegung werden weiterhin viel zu selten umgesetzt. Für die Kinder von Eltern mit geringem oder gar keinem Einkommen kommt hinzu, dass das Bildungs- und Teilhabepaket sein Ziel nicht erreicht: Laut Evaluation nutzt nur ein Drittel der anspruchsberechtigten Kinder die Unterstützung zum Mittagessen.

Halten Sie die derzeitige öffentliche Finanzierung der Schulverpflegung für ausreichend? Ist damit eine qualitativ hochwertige Ernährung der Kinder in Kita & Schule gewährleistet?

Nein. Wir halten es für notwendig, von Seiten des Bundes die Länder bei der Schulverpflegung zu unterstützen und wollen das Kooperationsverbot hierfür aufheben. Mit einem Investitionsprogramm „10.000 Schulen fit für die Zukunft“ sollen auch Gelder zum Bau von Küchen und Mensen zur Verfügung gestellt werden. Außerdem halten wir es für notwendig, die Schulvernetzungsstellen weiter auszubauen und langfristig zu unterstützen. Sie sind dringend notwendig und erfolgreich bei der Beratung und Unterstützung der Schulen und Kitas. Das Bildungs- und Teilhabepaket hat sein Ziel nicht erreicht und muss novelliert werden. Dies bedeutet Entbürokratisierung und die Abschaffung der Eigenbeteiligung beim Mittagessen. Durch einen Förderschwerpunkt zur Entwicklung regionaler Strukturen für die Schulverpflegung wollen wir erreichen, dass mehr regionale und Bio-Lebensmittel auf den Tisch kommen.

Halten Sie das derzeitige System für zeitgemäß? Wie sollten Alternativen aussehen?

Das bestehende Kooperationsverbot im Bildungsbereich halten wir für falsch, denn Bund und Länder müssen ihre gemeinsame Verantwortung auch gemeinsam übernehmen können. Die kürzlich beschlossene Reform der Bund-Länder Finanzbeziehungen war ein erster Schritt in die richtige Richtung. Wir streiten aber weiter dafür, dass das Kooperationsverbot in Gänze aufgehoben wird, damit z.B. auch der flächendeckenden Ausbau der Schulverpflegung umgesetzt werden kann. Wir sehen auch die Bundesregierung in der Verantwortung, Maßnahmen zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Schulverpflegung zu fördern. Dies beinhaltet finanzielle Unterstützung (s.o.) ebenso wie die Etablierung von Qualitätsstandards für die Schulverpflegung. Gleichzeitig sollte die Ausgestaltung des Schulessens vor Ort bleiben. Denn das Essensangebot wird von SchülerInnen, Eltern und LehrerInnen nur angenommen, wenn sie an der Konzeption beteiligt werden.

Wie zufrieden sind Sie mit der Umsetzung des Projektes IN FORM der Bundesregierung, z.B. im Hinblick auf die Ergebnisse?

Völlig unbefriedigend ist, dass der von der Bundesregierung seit Jahren angekündigte Zwischenbericht zu IN FORM immer noch nicht vorliegt und damit auch keine Gesamtevaluation der IN FORM-Projekte. Viele der IN FORM-Projekte haben Verbesserungen unter anderem bei der Kita- und Schulernährung gebracht, insbesondere dort, wo durch IN FORM-Projekte Strukturen und Netzwerke aufgebaut wurden, wie es im Fall der Schulvernetzungsstellen oder bei den im Rahmen von IN FORM erstellten Qualitätsstandards zur Kita- und Schulverpflegung der Fall ist. Andere Projekte konnten durch die kurze Projektzeit und mangels dauerhafter Strukturen jedoch zu wenig nachhaltige Wirkung erreichen. Grundsätzlich setzten wir in der bei der Prävention von Übergewicht auf einen Mix von unterschiedlichen Instrumenten: neben Programmen zur Aufklärung, Verbraucher- und Ernährungsbildung auch auf Förderung von Schulverpflegung bis hin zu Reduktionszielen für Zucker, Fett und Salz in Fertiggerichten, einer Nährwertampel für Lebensmittel und Einschränkungen für an Kinder gerichtete Werbung für ungesunde Lebensmittel.

Finden Sie generell Mehrwertsteuer auf Schulessen gerechtfertigt? Wenn ja: welche warum? Wie wirkt die Mehrwertbesteuerung auf die soziale Lage der Schüler und Schülerinnen? Wie werden Sie sich in der nächsten Legislaturperiode zu 7% Mehrwertsteuer bzw. die generelle Abschaffung der Besteuerung von Schulessen positionieren?

Grundsätzlich halten wir eine direkte Förderung für den besseren Weg als die Subventionierung einzelner Produkte und Dienstleistungen. Wir halten es daher für besser, direkte Mittel zur Förderung des Schulessens bereit zu stellen. Derzeit hängt es von verschiedenen Faktoren ab, ob Schulessen steuerfrei, mit 7% oder 19% besteuert wird. Wir setzen uns für eine grundlegende Reform der Mehrwertsteuer ein. Der verminderte Mehrwertsteuersatz soll sich ausschließlich auf soziale und ökologische Ziele konzentrieren, darunter auch das Schulessen. Dementsprechend haben sich auch die grünen Agrar- und Verbraucherminister im Rahmen der jeweiligen Ministerkonferenzen für einen reduzierten Mehrwertsteuersatz für Schulessen ausgesprochen. Branchensubventionen oder die unsystematische Besteuerung von Wasser mit 19 Prozent, von Säften aber mit 7 Prozent, wollen wir durch ein transparentes Umsatzsteuersystem ablösen. Die Steuerfreiheit gemeinnütziger Einrichtungen, die das Essen bereitstellen, wollen wir nicht antasten.

Unterstützen Sie, dass nicht gewinnorientierte Verpflegungsangebote in Schulen und Kindertagesstätten durch kommunale Einrichtungen oder Vereine generell von der Umsatzsteuer befreit werden?

Kommunale Bildungseinrichtungen sind in der Regel schon heute von der Umsatzsteuer befreit. Auch bei der Verpflegung kann die Abgabe von Speisen und Getränken unter bestimmten Umständen umsatzsteuerfrei erfolgen, beispielsweise wenn das Essen durch gemeinnützige Einrichtungen erfolgt, die Mitglied eines Wohlfahrtsverbands bzw. deren Untergliederung sind, oder wenn das Essen durch den Träger der Einrichtung selbst erbracht wird. Das soll so bleiben. Weitergehende Regelungen für gemeinnützige Vereine sind europarechtlich unzulässig.

Welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung sowie Qualitätsentwicklung der Schulverpflegung müssen in den nächsten fünf Jahren ergriffen werden? Welche obliegen insbesondere den Kommunen und welche dem Ländern?

Die Gemeinschaftsverpflegung in Schulen und Kitas braucht hochwertige Qualitätsstandards. Daher wollen wir die Einhaltung der DGE-Empfehlungen zur Förderauflage für die Ganztagsbetreuung durch den Bund machen. Auf Landesebene können die DGE-Standards verankert werden, indem sie – wie es in Berlin bereits der Fall ist – zum Bestandteil von Musterausschreibungen werden. Zudem sollte es an Schulen immer ein ausreichendes Angebot an vegetarischen und veganen Nahrungsmitteln geben. Ein Bioanteil von mindestens 20% sollte angestrebt werden. Mit einem Förderschwerpunkt Schulverpflegung wollen wir die Entwicklung regionaler Verarbeitungs-, Vermarktungs- und Belieferungsstrukturen für die Schulverpflegung voranbringen und dafür sorgen, dass mehr regionale Lebensmittel auf den Tisch kommen. Zur Qualitätssicherung ist sicherlich eine Zertifizierung sinnvoll. Eine verbindliche Zertifizierung kann jedoch problematisch sein, wenn sie die Verpflegung insbesondere bei kleineren Betreuungseinrichtungen, die selbst frisch kochen, einschränkt oder verhindert. Hier muss eine ausgewogene Regelung gefunden werden.

Sind Sie für eine kostenfreie Schulverpflegung? Was spricht aus Ihrer Sicht dagegen?

Priorität hat für uns ein flächendeckendes Essensangebot und die Anhebung der Qualität des angebotenen Essens entsprechend der DGE-Standards. Jedes Kind sollte die Möglichkeit haben, ein leckeres und gesundes Mittagessen in der Schule zu bekommen. Kindern aus armen Familien sollten die Kosten für das Schulmittagessen voll erstattet werden. Außerdem begrüßen wir eine Bezuschussung des Schulessens durch die Länder bzw. Kommunen. Wir sehen eine kostenlose Schulverpflegung, wie auch eine kostenlose Kita- und Hortbetreuung als langfristiges Ziel. Dabei sind allerdings die hohen Kosten zur berücksichtigen.

Welche Forderungen des DNSV für Jahr 2017/18 werden sie unterstützen?

Wir unterstützen die Forderung des DNSV nach einem bezahlbaren und leckeren Schulessen für möglichst viele Schülerinnen und Schüler in Deutschland. Dafür wollen wir den Ausbau von Ganztagsschulen vorantreiben und auch den Bau von Küchen und Mensen finanziell unterstützen. Voraussetzung hierfür ist die Aufhebung des Kooperationsverbots. Wie der DNSV wollen wir die DGE-Qualitätsstandards verbindlich machen und halten die Mitbestimmung von Kindern und Eltern beim Essensangebot für unverzichtbar. Ein gesundes Schulessen sollte durch lebendiges, fächerübergreifendes Ernährungswissen begleitet werden. Daher wollen wir gemeinsam mit den Ländern erreichen, dass Verbraucher- und Ernährungsbildung zum festen Bestandteil im Schulunterricht wird. Bestandteil sollten auch praktische Erfahrungen der Kinder sein – in einem eigenen Schulgarten, beim gemeinsamen Zubereiten von Essen oder Besuch eines Bauernhofs oder einer Bäckerei. Wir werden uns dafür einsetzen, die Ausbildungsordnungen für pädagogische Fachkräfte entsprechend anzupassen und Aspekte der Gesundheitsförderung und -prävention sowie der Ernährungsbildung stärker zu verankern.

Quelle: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

 

Forderungen  des DNSV:

Konsequente Förderung der Professionalität auf allen Stufen statt überwiegend Ehrenamt das Schulen Eltern und alle anderen Beteiligten in Bezug auf die Schulverpflegung nur überfordert.

So vielen Schüler*innen wie möglich in Deutschland zu einem bezahlbaren und leckeren Schulessen zu verhelfen.

Mehr Qualität in der Schulverpflegung und mehr Akzeptanz durch Schulische Mitbestimmung.

Kostenlose Schulverpflegung für alle Kinder der europäischen Staaten, einschließlich der Bundesrepublik.

Aktuell: Für kommerzielle Anbieter muss der Mehrwertsteuersatz in einem ersten Schritt von 19 auf 7 % reduziert werden Das Gebot lautet 7 %! ‚Pro 7 % auf Schulessen!“,

Förderung/Umsetzung moderner, Frischkostsysteme und eine verpflichtende Zertifizierung aller Bereiche der Schulverpflegung.

Die DGE-Qualitätsstandards müssen für die Verpflegung in allen Kitas und Schulen gesetzliche Grundlage sein und in den Schulgesetzen der Länder implementiert werden.

Gesamtkonzept „Ernährungsbildung“ als Teil der Schulphilosophie realisieren und dauerhafte Strukturen der Aus- und Weiterbildung in den Bereichen Schulverpflegung schaffen.

Einführung des Fachs Ernährungserziehung in die Curricula aller Pädagogikstudenten und ein Konzept für eine Lehrerausbildung in dem Fach „Lebens- und Alltagsökonomie“.

Einführung eines Unterrichtsfachs „Lebens- und Alltagsökonomie“ für alle Schüler*innen der Klassen 1 bis 6 – denn Praxis geht vor Theorie, d.h. je niedriger die Schulstufe, desto höher muss der Praxisanteil sein.

Alle Grundschulen in Deutschland müssen einen Schulgarten haben und ihn nutzen können.

Verabschiedung eines Bundesrahmengesetzes Schulverpflegung (BRGSV).

 

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