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EU-Verordnung zwingt Allergene offenzulegen

Ab Dezember 2014 gilt die Lebensmittelinformations-Verordnung 1169/2011 (LMIV) – und stellt Gastronomiebetriebe vor völlig neue Herausforderungen. So muss der Tischgast künftig bereits vor der Bestellung erkennen können, was in einem Gericht steckt. Die Angaben sind schriftlich zu dokumentieren. Dies betrifft auch die Kita- & Schulverpflegung. Ab 13. Dezember gilt die Lebensmittelinformations-Verordnung gleichermaßen für Händler, Hersteller und Gemeinschaftsverpfleger.

 

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