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DNSV aktuell: Schluss mit den Widersprüchen!

Das Gebot lautet 7%! „Pro 7%! Auf Schulessen“. c. DNSV , didacta 2012Das DNSV fordert die Abschaffung der 19 % MWSt.-Besteuerung auf die Schulverpflegung! Es ist nicht nachvollziehbar, dass Schulessen mit 19 % besteuert wird, aber Fastfood-Verköstigung und Tierfutter lediglich mit 7 % angesetzt werden Der Bundesfinanzhof hält leider an seiner Rechtsprechung fest: Der BFH hat festgestellt, dass eine dem Regelsteuersatz unterliegende sonstige Leistung und keine Lieferung von Speisen vorliegen, wenn im Rahmen einer Gesamtbetrachtung das Dienstleistungselement im Sinne einer Bewirtungssituation überwiegt. Dies ist bei der Abgabe von warmem Mittagessen an Schüler insbesondere dann der Fall, wenn der Unternehmer nach dem Essen die Tische und das Geschirr abräumt und reinigt. DNSV didacta köln 2013

Eine Position die das DNSV grundsätzlich nicht teilt! 

Und dagegen weiter mobil macht! 

Machen Sie mit! Denn genug ist nicht genug!

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