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Schulverpflegung von Kindern keine haushaltsnahe Dienstleistung

Die Schulverpflegung von Kindern kann nicht als haushaltsnahe Dienstleistung i. S. d. § 35a Abs. 2, S. 1 EStG steuerlich geltend gemacht werden, hat das Finanzgericht (FG) Sachsen kürzlich  entscheiden, denn ein Vater wollte das Schulessen seiner beiden Kinder steuerlich absetzen.

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Quelle:anwalt.de