Schulverpflegung von Kindern keine haushaltsnahe Dienstleistung
Die Schulverpflegung von Kindern kann nicht als haushaltsnahe Dienstleistung i. S. d. § 35a Abs. 2, S. 1 EStG steuerlich geltend gemacht werden, hat das Finanzgericht (FG) Sachsen kürzlich entscheiden, denn ein Vater wollte das Schulessen seiner beiden Kinder steuerlich absetzen.
Quelle:anwalt.de