7% auf Schulessen – aktueller denn je!
Das DNSV fordert die Abschaffung der 19 % MwSt.-Besteuerung auf die Schulverpflegung! Es ist nicht nachvollziehbar, dass Schulessen mit 19 % besteuert wird, aber Fastfood-Verköstigung und Tierfutter lediglich mit 7 % angesetzt werden“. Der Streit um die Besteuerung ist nicht neu, denn das Kaos an kuriosen Mehrwertsteuer-Ausnahmen erweist sich schon seit Jahren als nahezu undurchschaubar. Taxifahrten, Theaterkarten, Hundefutter, Rennpferde oder Schnittblumen werden mit sieben Prozent besteuert. Schulverpflegung, Babywindeln, Schuhe, Apfelsaft, Strom, Gas oder Heizöl hingegen mit 19 Prozent. Für heftigen Aufruhr sorgte auch die unterschiedliche Besteuerung im Hotelgewerbe. Zugfahrten im Nahverkehr sind mit sieben Prozent Steuer belegt, im Fernverkehr aber mit 19. Lebensmittel wie Kaffeebohnen und -pulver werden niedriger besteuert, eine Tasse aufgebrühter Kaffee dagegen voll. Bei Milch, Leitungswasser und Äpfeln kassiert der Staat nur sieben Prozent, für Apfelsaft, Mineralwasser und andere alkoholfreie Getränke dagegen 19.
Sammeln Sie Unterschriften für 7% auf Schulessen und senden Sie die ausgefüllten Listen(finden Sie hier als pdf zum herunterladen) an:
Deutsches Netzwerk Schulverpflegung e.V. (DNSV e.V.)
Köpenicker Allee 38
10318 Berlin
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