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Allen Kindern eine kostenlose Mittagsversorgung gewähren

Die Linksfraktion im Sächsischen Landtag beantragt in der Haushaltsdebatte deutliche Entlastungen für die sächsischen Kinder und ihre Eltern. Der Freistaat soll erstens allen Kita- und Schulkindern eine kostenlose vollwertige Mittagsversorgung zukommen lassen. Ihre Eigenanteile könnten entfallen, wenn der Freistaat den Schulträgern sowie den Kommunen die Mehrkosten erstattet und seine Kita-Pauschale um 1.000 Euro für 2023 und 1.100 Euro für 2024 anhebt. Die Schulträger sollen eine weitere Landespauschale in derselben Höhe erhalten. Ein Inflationsausgleich ist vorgesehen.

In seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage von Marika Tändler-Walenta, Sprecherin der Linksfraktion für Kindertageseinrichtungen, zum Thema Mittagessen in Kitas teilt Kultusminister Christian Piwarz mit: „Die Sächsische Staatsregierung plant aktuell keine gesonderten Maßnahmen, um einen möglichen Anstieg des Verpflegungskostenersatzes abzufedern“ (Drucksache 7/11190).

Marika Tändler-Walenta erklärt:

„In Zeiten rasanter Preiserhöhungen müssen wir die Familien dringend systematisch entlasten. Manche Eltern in Sachsen müssen inzwischen schon 300 Euro pro Monat für die Kita-Betreuung zuzahlen, Verpflegungskosten kommen hinzu. Auch in Kommunen mit niedrigeren Elternbeiträgen sind die sächsischen Familien, von denen viele für ihre Erwerbsarbeit schlecht entlohnt werden, stark belastet. Von einer kostenfreien Mittagsversorgung würden etwa 55.000 Krippenkinder und 135.000 Kindergartenkinder profitieren. Den Kommunen entstünden durch das Modell, das wir vorschlagen, keine zusätzlichen Kosten.

Wir treten außerdem dafür ein, die Elternbeiträge pauschal zu senken. Wenn der Freistaat den Kommunen den Fehlbetrag erstattet, greift das weder in die kommunale Verantwortung noch in den gesetzlichen Mechanismus ein, nach dem die Elternbeiträge festgesetzt werden. Diese Lösung ist zudem gerecht, denn sie ist von der Höhe des jeweiligen Elternbeitrages unabhängig – so wird keine Familie bevorzugt oder benachteiligt. Die Staffelung nach Krippe, Kindertagesbetreuung, Kindergarten und Hort ist sachgerecht, da die Betreuungsarten sich hinsichtlich der Elternbeiträge systematisch unterscheiden.“