Politik & Wirtschaft

Kommt nun das Aus für Pommes, Chips und CO?

Die EU-Kommission gibt Vorgaben für die Herstellung von Pommes frites, Chips, Keksen und ähnlichen Nahrungsmitteln, wie eine Kommissionssprecherin Medienberichte bestätigte. Demnach gelten von 2018 an Auflagen, die den Gehalt an dem umstrittenen Acrylamid in gerösteten, gebackenen und frittierten Produkten reduzieren sollen, auch für Backstuben oder Imbissbuden sind neue Vorgaben vorgesehen. Sie müssen dem Gesetzestext zufolge zum Beispiel darauf achten, dass die Produkte nicht zu lange und nicht zu heiß geröstet oder gebacken werden. Außerdem sind sie dazu angehalten, den Zuckergehalt zu reduzieren – etwa durch das Blanchieren der Kartoffelprodukte vor dem Erhitzen. Zu den betroffenen Lebensmitteln zählen auch Kaffee und Frühstückszerealien.

Acrylamid entsteht, wenn stärkehaltige Lebensmittel gebraten, gebacken oder frittiert werden. Das betrifft zum Beispiel Lebkuchen, Chips, Kaffee, Pommes frites oder Frühstückscerealien. In Tierversuchen erwies sich Acrylamid als krebserregend und erbgutschädigend. Wie groß die von Acrylamid ausgehende Krebsgefahr beim Menschen ist, ist bis heute noch nicht abschließend geklärt. Unmöglich ist es, eine gesundheitlich unbedenkliche Höchstmenge festzulegen, da grundsätzlich bei jeder Menge ein Krebsrisiko bestehen kann.  In Tierversuchen wurde ein erhöhtes Krebsrisiko durch den Stoff nachgewiesen. Hersteller der Stäbchen oder Chips sollen sie einweichen oder blanchieren, um die Stärke vor dem Frittieren auszuwaschen. Für die Zubereitung der Pommes sollen entsprechend geeignete Öle und Fette und Kartoffeln mit niedrigerem Zuckergehalt verwendet werden. Greifen Gastronomen nicht zu vorbehandelten Pommes, sollen auch sie die Kartoffelstreifen vorzugsweise in Wasser einweichen oder blanchieren. Fritten sollen genauso wie Brot künftig nicht stärker als notwendig gebräunt werden. Und Bäcker sollen das gezielte Dunkelrösten von Brot vermeiden. Ein „Grenzwert“, bei dessen Unterschreitung ein Risiko für den Verbraucher ausgeschlossen werden kann, lässt sich nach derzeitigen Kenntnissen, so die Experten, nicht festsetzen.

Für Menschen gibt es keine fix festgelegten Grenzwerte für Acrylamid, es gilt stattdessen das sogenannte Alara-Modell: „As low as reasonably achievable“ – es gehe darum, die Menge Acrylamid in Lebensmitteln so weit wie möglich zu senken, ohne dabei exorbitanten Aufwand zu betreiben. Im Rahmen des Acrylamid-Minimierungskonzeptes wurde vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ein sogenannter Signalwert von maximal 1000 Mikrogramm pro Kilogramm für Lebensmittelprodukte festgelegt. Wird dieser Wert überschritten, treten die Überwachungsbehörden der Länder in einen Minimierungsdialog mit den betroffenen Herstellern. Durch Änderungen der Rezeptur oder des Herstellungsverfahrens wird dann angestrebt, den Acrylamidgehalt zu reduzieren.

Der europäische Verbraucherverband BEUC wertete die EU-Maßnahmen als wichtigen ersten Schritt. Doch dringt er auf verbindliche Grenzwerte für Acrylamid in bestimmten Lebensmitteln. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband nannte die Verordnung unverhältnismäßig, überflüssig und bürokratisch. Statt Betriebe mit Auflagen zu überziehen, sollte die Öffentlichkeit aufgeklärt werden, forderte der Verband.

 

Quelle: BfR, BVL, foodwatch.