Politik & Wirtschaft

Berliner Senat hat den Entwurf für die künftige Finanzierung des Schulessens beschlossen

Ab Februar 2014 müssen Eltern das Schulessen mit 37 Euro pro Monat finanzieren – ansstatt der bislang 23 Euro. Dieser Festpreis werde in einheitlichen Ausschreibungen für Caterer vorgeschrieben. Das hat der rot-schwarze Senat beschlossen. Diese Gebührenerhöhung, so der Landeselternausschuss, bedeute eine Verteuerung des Elternbeitrags von 60 Prozent. Das sei deutlich zu viel. Scheeres stützt ihre 37-Euro-Anküdnigung auf eine Studie. Diese habe diesen Betrag ermittelt, damit könne die Qualität des Berliner Schulessens nachhaltig verbessert werden. Die Caterer müssen künftig die Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung erfüllen. Nun, so ist man in dem Amtsstuben überzeugt, komme es zum Wechsel vom Preis- zum Qualitätswettbewerb. Eine Kontroll-Stelle soll über die Qualität der Mahlzeiten wachen, mit mehr Stichproben will man die Qualität kontrollieren, vier Arbeitsstellen werden dafür zusätzlich eingerichtet. Der Preis für Hartz IV-Kinder auf einen Euro pro Mahlzeit beschränkt. In den Oberschulen wird es auch weiterhin keine Zuschüsse geben. Kritik kommt auch von der Opposition. Linke und Piratensind gegen die Preisentscheidung.

Das DNSV meint dazu: Bevor über Preise geredet wird sollt man sich über Standards und die Produktionsformen einig sein, denn eine Erhöhung des Preises führt nicht automatisch zu einer besseren Qualität und einer Steigerung der Zahlen der Essensteilnehmer. Auch ein Schulessen welches gut gedacht und mit regionalen Produkten hergestellt wird,  verliert an Akzeptanz, wenn das Essen morgens produziert, dann ausgefahren  und in den Schulmensen noch lange warm gehalten wird, denn auch der beste Blumenkohl  ist nach langer Fahrt und einer Standzeit von über drei Stunden, nur noch Suppe, wenn er schließlich mittags dann auf den Tellern der Kinder landet.

Das DNSV hat mit seinen Wahlprüfbausteinen und seinen Forderungen für das Jahr 2013 deutlich gemacht, wo nach wie vor die Knackpunkte liegen: Die Konsequente Förderung der Professionalität auf allen Stufen und die Abschaffung der 19% Mehrwertsteuer für kommerzielle Anbieter, also die Reduzierung von 19 auf sieben Prozent und die Förderung/Umsetzung  moderner entkoppelter Kostsysteme und ein verpflichtende Zertifizierung aller Bereiche der Schulverpflegung. Daran sollten die politischen Parteien  gemessen werden.

Senats – Pressemitteilung Berlin, den 05.02.2013

Auch in der Schule besser essen – Senat legt Qualitätsstandards fest

Aus der Sitzung des Senats am 5. Februar 2013:

Mit einer Vielzahl von Maßnahmen will der Berliner Senat künftig für besseres Schulessen sorgen. Dazu hat er heute den Entwurf des „Gesetzes über die Qualitätsverbesserung des Schulmittagessens“ auf den Weg gebracht, den die Senatorin für Bildung, Jugend und Wissenschaft, Sandra Scheeres, eingebracht hatte. Kern des Entwurfs sind die Eckpunkte des umfassenden Qualitätskonzepts für das Schulmittagessen, das die Bildungsverwaltung erarbeitet hat.

Der Gesetzentwurf sieht die Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE) als Mindestanforderung eines einheitlichen berlinweit gültigen Ausschreibungsverfahrens verbindlich vor. Dadurch soll die Qualität des Schulessens im Land Berlin gesichert und verbessert werden. Die Ausschreibung soll demnach für jede Schule einzeln erfolgen. Dabei soll ein Festpreis von 3,25 € pro Schulmittagessen zugrunde liegen. Damit stünden – einer AOK-Empfehlung folgend – künftig zusätzlich rd. 1,25 € für eine bessere Essensversorgung zur Verfügung. Die Qualitätskontrolle ist Bestandteil der Ausschreibungen und erfolgt in der Verantwortung der Bezirke. In Absprache der Bezirke soll eine eigens eingerichtete Kontrollstelle künftig über die Qualität der Speisen wachen. Das Land Berlin wird sich an der Bereitstellung zusätzlicher Personalmittel für vier Stellen zur Qualitätskontrolle beteiligen. Insgesamt plant das Land Berlin rd. 19 Mio. € jährlich für das schulische Mittagessen zu zahlen. Das entspräche einer Steigerung von rd. 9 Mio. €. „Durch die zweckentsprechende Verwendung der finanziellen Mittel des Landes für das Mittagessen wird gesichert, dass die höhere finanzielle Ausstattung für das Schulmittagessen in vollem Umfang hierfür verwendet wird und die Qualitätssteigerung tatsächlich bei den Schülerinnen und Schülern ankommt“, betonte Senatorin Scheeres.

Die Höhe des Kostenanteils der Eltern für Kinder, die an der Ganztagsschule der Primarstufe in der gebundenen und offenen Form ein Mittagessen erhalten, ist im Gesetzentwurf auf 37 € pro Monat verbindlich festgesetzt. Davon unberührt bleiben die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT): BuT-berechtigte Personen zahlen weiterhin nur einen Euro pro Portion. Auch die Härtefallregelung soll bestehen bleiben, mit der die Schulen ein flexibles Instrument haben, um temporäre finanzielle Notlagen von Familien zu überbrücken. Die Kosten für das Mittagessen erhöhen sich erst zum zweiten Schulhalbjahr 2013/14, da die neuen Verfahren – unter anderem die Auswahl der Essensanbieter, zunächst im ersten Schulhalbjahr 2013/14 greifen müssen.

Mit dem neuen Gesetz will der Senat einen Wechsel von einem Preis- zu einem Qualitätswettbewerb beim Schulmittagessen erreichen. Künftig sollen sogenannte Mittagessensausschüsse in den Schulen helfen, einen geeigneten Anbieter auszuwählen. In diesen Gremien sind Eltern, Schülervertretungen, Lehrkräfte sowie Erzieherinnen und Erzieher vertreten. Im Rahmen einer neuen Qualitätskontrolle sollen die Mittagessensausschüsse Hinweise zur Überprüfung an die für die Kontrolle des Mittagessens zuständige bezirkliche Stelle weiterleiten.
Außerdem ist vorgesehen, dass die Bezirksbehörde den Schulen bei der Auswahl des Essensanbieters ein Anhörungsrecht einräumen muss. Wählt die zuständige Schulbehörde einen anderen Caterer aus als von der Schulkonferenz gewünscht, so muss sie diese Entscheidung begründen.

Die vorgesehenen Gesetzesänderungen sollen zu Beginn des kommenden Schuljahres am 1. August 2013 in Kraft treten. Zeitgleich soll das neue berlinweite Ausschreibungsverfahren für das schulische Mittagessen starten. Die einheitliche Umstellung des Schulmittagessens in allen Bezirken und die Erhöhung der Kostenbeiträge sollen zum zweiten Schulhalbjahr 2013/14 erfolgen.

Der Gesetzentwurf wird nun vor Beschlussfassung im Senat dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme unterbreitet.

 

 

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