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Berliner Sanktionierung

Ein Viertel des Berliner Schulessens landet derzeit in der Biotonne und das vor allem, weil Schülerinnen und Schüler ihr Essen gar nicht erst abholen. Dem will die Berliner Bildungsverwaltung nun einen Riegel vorschieben. Eine neue Verordnung sieht vor, dass die Caterer ab dem 1. August verpflichtet werden, Schulen und Eltern Bescheid zu geben, wenn ein Kind mehr als acht Gerichte pro Monat nicht abgeholt hat. In diesem Fall droht der Ausschluss vom Schulessen. Zudem müssen die Erziehungsberechtigten den Essensanbieter „mindestens drei Tage im Voraus bis 9 Uhr“ informieren und ihr Kind von der Teilnahme am Mittagessen abmelden, wenn es verhindert ist oder nicht essen will. Auch wenn es einleuchtet, dass die Bildungsverwaltung die Lebensmittelverschwendung eindämmen möchte, ist die Maßnahme trotzdem umstritten, da die Portionsgrößen das schwerwiegendere Problem sind, so die Caterer. Sie seien vertraglich verpflichtet, allen Schülern in allen Klassenstufen (1-6) die gleiche Portionsgröße zu liefern, dabei dürfen die Portionsgröße nicht angepasst werden. Dadurch lande viel mehr Essen im Müll als durch das nicht abbestellte Essen, so die Erfahrungen der Mittagsessenproduzenten.

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