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Berliner Schulverpflegung wird teurer, wird sie aber auch besser?

Der Bildungsausschuss des Berliner  Abgeordnetenhauses beschloss am Donnerstag (23.05.13) mit der schwarz/roten Mehrheit den Gesetzentwurf des Senats. Statt für 1,98 Euro wie bisher sollen die Berliner Schulverpflegung für die Grundschüler zum Festpreis von 3,25 Euro angeboten werden. Für die Eltern steigen die Kosten von 23 auf 37 Euro im Monat. Der Senat will für ein qualitativ höheres Schulmittagessen 9,1 Millionen Euro mehr investieren; statt 10 nun 19 Millionen Euro im Jahr. Die Opposition war nicht begeistert. Insbesondere die höheren Kosten für die Eltern kritisierten Grüne und Linkspartei, denn eine soziale Staffelung ist wegen des damit verbundenen bürokratischen Aufwandes nicht eingeplant. Am 30. Mai soll das Gesetz dann im Berliner Abgeordnetenhauses beschlossen werden, in Kraft tritt es voraussichtlich am 1. August 2013, damit soll dann ein „Gesetz über die Qualitätsverbesserung des Schulmittagessen“ in Land Berlin auf den Weg gebracht werden. Doch die Zukunft der Ganztagsschulen liegt auch in einer „Ganztagsversorgung“, incl. Pausenversorgung über den ganzen Tag, die man nicht einem Wildwuchs von Schulkiosken – mit teilweise abenteuerlichen & ungesunden Angeboten – überlassen darf, also wird es bald eine neue Runde der Regelungen geben müssen, wenn dem Senat  die ganze Qualität der Schulverpflegung am Herzen liegt und nicht nur ein „warmes Mittagessen“!

Die Anbieter, sprich Caterer, sollen nun nicht mehr um den niedrigsten Preis konkurrieren, sondern viel mehr um die beste Qualität. Die soll von den Bezirken in Stichproben kontrolliert werden, die Aufgabe liegt dann bei  den noch zu gründenden Mittagessenausschüssen der Grundschulen, ihnen sollen Schüler, Lehrer, Erzieher und Eltern angehören. Viele Fragen belieben. Generell sollen die Qualitätskriterien der Deutschen Gesellschaft für Ernährung gelten,  die aber keinen Eingang ins Schulgesetz gefunden haben. Die Produktionsform des Mittagessens wird nicht vorgegeben, so wird es wohl bei der Warmanlieferung des Schulessens bleiben, so beliebt die Frischküche vor Ort weiter außen vor  und das Thema Cook & Chill letztlich auch. Senat und Caterer sind sich aber gar nicht einig, wie viel von dem Geld überhaupt für Esswaren ausgeben werden soll. Die besten Produkte  nützen wenig, wenn das Essen verkocht ankommt. Qualifiziertes Personal mit Mindestlohn fordert auch seinen Preis, so die Caterer. An den Oberschulen ist noch unklar, wie sich die Situation entwickelt, weil hier die Eltern direkt mit den Caterern Verträge schließen und deshalb kein Festpreis vorgegeben werden kann, allerdings dürften die Caterer in der Folge auch dort höhere Preise verlangen. Noch unklar ist, wie es ab August in den Bezirken weitergeht, in denen die Verträge erst zum Schuljahresende auslaufen.

Fazit des DNSV: Ein Anfang ist gemacht, der Praxistest steht noch aus!

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