Bist du reich , bin ich arm!
Das Recht auf Nahrung ist ein Menschenrecht, es ist die Grundlage für die Umsetzung der Forderung nach einer warmen Mahlzeit pro Tag für alle. Jedes fünfte Kind unter 15 Jahren in Deutschland gilt als armutsgefährdet, wächst also unterhalb der Armutsgrenze auf. Das sind 2,1 Millionen Jungen und Mädchen, die in Familien leben, die weniger als 60 Prozent des durchschnittlichen Netto-Einkommens zur Verfügung haben. Ein Großteil dieser 2,1 Millionen Kinder lebt in Haushalten, die Sozialleistungen beziehen. Der Rest – immerhin 1,15 Millionen arme Kinder – lebt ohne die Unterstützung, obwohl zum Teil Anspruch darauf bestünde. Fast 30 Prozent jener Haushalte waren 2023 laut einer EurostatUmfrage ernährungsarm. »Damit liegt Deutschland auf Platz fünf des Negativrankings in der EU. Schlimmer noch, die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) hatte bereits 2021 ermittelt, dass etwa 1,2 Millionen Menschen hierzulande mit schwerer Ernährungsunsicherheit zu kämpfen haben. Kaum oder keine Nahrungsaufnahme. Im Extremfall haben diese Menschen tagelang nichts gegessen, sie hungern – zumindest zeitweise.
Das DNSV fordert: Staatliche Daseinsfürsorge darf nicht an eine Almosenverwaltung übertragen werden!.