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Bundeselternrat: Unzureichende Umsetzung von notwendigen Hygienemaßnahmen an den Schulen

Bereits seit Jahren wird seitens des Bundeselternrats auf die Mängel im Schulbau und bei Schulsanierungen hingewiesen. Gerade die sanitären Einrichtungen entsprechen in der Vielzahl nicht den aktuell geltenden Standards, geschweige denn den Hygienevorschriften, die der Verhinderung einer Epidemie gerecht werden.

Im Zusammenhang mit dem aktuellen Corona-Virus findet man in den Tageszeitungen bereits Annoncen der Bundesregierung, die auf die Bedeutung von sorgfältigen Hygienemaßnahmen (insbesondere häufiges Händewaschen mit Seife, Niesen in die Armbeuge, Vermeidung von direktem engen Körperkontakt etc.) hinweisen.

„Wir beobachten mit großer Sorge,“ so der Vorsitzende des Bundeselternrats, Stephan Wassmuth, „dass bundesweit die Umsetzbarkeit und Umsetzung dieser Maßnahmen an vielen Schulen nicht gewährleistet ist. Es wird uns beinahe täglich berichtet, dass zwar in fast jedem Klassenraum Waschbecken zur Verfügung stehen, bis auf wenige Ausnahmen aber keinerlei Seife und Papierhandtücher verfügbar sind. Seife und elektrische Händetrockner (die übrigens für die optimale Virenverbreitung sorgen!) gibt es – wenn überhaupt – nur auf den Toiletten.“

In den Klassenräumen wiederum sitzen Schüler*innen und Lehrer*innen auf engstem Raum zusammen. Es ist nicht möglich, ausreichende Sicherheitsabstände einzuhalten. Da überdies inzwischen viruzide Handdesinfektionsmittel ausverkauft sind, können sich die Schüler auch nicht selbst vorsorgen. Dort, wo Be- und Entlüftungssysteme installiert sind, sind auch diese geeignet, die Verbreitung von Viren eher noch zu begünstigen. Aufgrund der gesetzlichen Schulpflicht sind wir Eltern aber gezwungen, unsere Kinder – und damit auch uns alle im arbeitsfähigen Alter – dieser Risikosituation auszusetzen.

Der Bundeselternrat sieht hier die Schulträger in der Verpflichtung und der Verantwortung, gemeinsam mit den Gesundheitsämtern umgehend, aber auch auf die Zukunft gerichtet für die Bereitstellung von ausreichend Seifen, Desinfektionsmitteln und Papierhandtüchern zu sorgen. Andernfalls ist die Fürsorgepflicht des Staates, die aus der herrschenden Schulpflicht resultiert, grob fahrlässig verletzt.

Zudem gibt es bundesweit immer wieder sichtbare Mängel in der regelmäßigen Schulreinigung. Es gibt klare gesetzliche Vorgaben, die es unter Bereitstellung der notwendigen Ressourcen vollumfänglich umzusetzen gilt.

Man darf hierbei nicht davon ausgehen, dass diese Maßnahmen einfach so „von sich aus“ ergriffen werden, da nicht wenige Schulleitungen selbst bezüglich der jetzt aktuell nötigen Maßnahmen verunsichert sind und aufgrund der Diensthierarchie noch Anweisungen von „oben“ erwarten.

Da die Kultusministerien ebenso wie die Schulträger im Zusammenhang mit dem Corona-Virus recht unterschiedlich aktiv geworden sind, sollten sich Informationssuchende beim jeweiligen Kultusministerium bzw. Schulträger kundig machen.

Der Bundeselternrat ersucht die Schulträger und die Kultusministerien aktuell, umgehend zu handeln, bevor es zu spät ist. Die Verbreitung des Corona-Virus neben der bereits laufenden Influenza-Welle ist nur durch sofortiges wirkungsvolles Handeln einzudämmen.

Es geht nicht um Panikmache, sondern darum, dass unsere Kinder aufgrund der Versäumnisse der Schulträger und unserer Politik nicht im Regen stehen gelassen werden.

Quelle: Bundeselternrat