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Bundesregierung für Ausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder

Die Bundesregierung empfiehlt in einer Stellungnahme, den Entwurf des Bundesrates für ein Ganztagsfinanzierungsanpassungsgesetz (20/409) für erledigt zu erklären. Mit dem Gesetzentwurf sollten sowohl das Ganztagsfinanzierungsgesetz als auch das Ganztagsfinanzhilfegesetz so angepasst werden, dass die bereitgestellten Bundesmittel für das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau in der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder über die bisherige Frist hinaus ein Jahr länger, also bis zum 31. Dezember 2022, von den Ländern abgerufen werden können.

Diese beabsichtigte Gesetzesänderung sei jedoch bereits erfolgt, heißt es zur Erklärung in der Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Bundesrates. Mit dem Gesetz zur Änderung des Ganztagsfinanzierungsgesetzs und des Ganztagsfinanzhilfegesetz vom 20. Dezember 2021, das am 31. Dezember 2021 in Kraft getreten sei, sei die Frist zum Abfluss der Finanzhilfe bereits um ein Jahr verlängert worden, schreibt die Bundesregierung. Der Gesetzentwurf des Bundesrates könne daher für erledigt erklärt werden. (Text und Foto: Deutscher Bundestag)