DNSV zum Internationalen Tages der Kinderrechte
Alljährlich wird am 20. November weltweit an die 1989 verabschiedete UN-Kinderrechtskonvention erinnert, an dem die Kinderrechtskonvention von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet wurde. Die in diesem Dokument niedergelegten Grundsätze machen über die Elternverantwortung hinaus die Verpflichtung der Vertragsstaaten deutlich, positive Rahmenbedingungen für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu schaffen. Über die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz wird seit der Ratifizierung der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-KRK) durch Deutschland im Jahr 1992 rechtspolitisch gestritten.
Eine der wichtigsten Forderungen des DNSV ist, dass eine kostenfreie tägliche warme Mittagsmahlzeit für alle Schüler und Schülerinnen in ganz Deutschland, zu einem Grundrecht für alle Kinder im Grundgesetz festgeschrieben werden!