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Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern

Bund und Länder haben den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule beschlossen. Ab dem Schuljahr 2026/27 soll die Umsetzung mit der Klassenstufe eins beginnen, 2029/30 für alle Grundschüler bis zur Klasse vier umgesetzt sein. Die Vereinbarung geht auf die Zeit vor der Bundestagswahl von 2021 zurück und wurde möglich, weil der Bund zusagte, sich an den laufenden Kosten zu beteiligen.

Um 2030 eine lückenlose Ganztagsversorgung in den Grundschulen zu gewährleisten, wären, insgesamt über 110.000 Lehrkräfte sowie mehrere hunderttausend Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe“ zusätzlich erforderlich, sagte die Gewerkschaftsvorsitzende Maike Finnern diese Woche gegenüber den Stuttgarter Nachrichten. Bei optimaler Umsetzung seien im Ganztag gute Lernerfolge möglich, so Vorsitzende und auch das Miteinander der Kinder könne erfolgreich gefördert werden. Außerdem leiste die Ganztagsbetreuung einen wichtigen Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Die GEW-Chefin Finnern unterstrich, wie groß die Chancen durch eine Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder wären. Der Rechtsanspruch darauf biete eine einzigartige Gelegenheit, die Bildungslandschaft in der Bundesrepublik nachhaltig zu stärken.

Es dürfte es schwierig werden, 110.000 zusätzliche Lehrkräfte und weiteres pädagogisches sowie psychologisches Fachpersonal in den wenigen verbleibenden Jahren bis zur Umsetzung des Ganztagsanspruchs auf diesem Wege zu gewinnen. Schließlich suchen auch Kindertagesstätten dringend nach Fachkräften. (nach JW/STN)