Politik & Wirtschaft

Gericht hatte die Messlatte für einen ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent deutlich erhöht

Per E-Mail hat sich der PARTY SERVICE BUND DEUTSCHLAND e.V. an das Bundesfinanzministerium und die für Steuerfragen zuständigen Bundestagsabgeordneten aus den einzelnen Fraktionen gewandt. „Wir brauchen dringend Klarheit“, schreibt Bundesgeschäftsführer Wolfgang Finken darin. Finken zielt auf das jüngste Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) zur Umsatzbesteuerung eines Partyservice-Betriebes ab. Das Gericht hatte die Messlatte für einen ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent deutlich erhöht. Denn der gilt nur noch für einfache, standardisiert zubereitete Speisen. Allerdings sieht Wolfgang Finken Grund zur Klage: „Die genauen Einzelheiten stehen nicht fest. Deshalb sind sowohl viele unserer Mitglieder als auch zahlreiche Steuerberater, zu denen wir in Kontakt stehen, äußerst ratlos und irritiert.“ Aus Sicht des Partyservice-Bundes Deutschland fehlen eindeutige Definitionen von Begrifflichkeiten wie vor allem den „einfachen, standardisiert zubereiten Speisen“. Der Bundesgeschäftsführer fragt: „Wo fängt einfach, standardisiert Zubereitetes an und wo hört es auf? Wer zieht an welcher Stelle die Grenzen?“ Die aktuellen E-Mails hat der PARTY SERVICE BUND DEUTSCHLAND genutzt, um auch noch einmal zu unterstreichen, dass er einen ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent für Speisen generell begrüßen würde. Damit befindet er sich auf einer Wellenlänge mit dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband und dem DNSV.

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