Kinderrechte „Jedes Kind zählt!“ – auch in der Schulmensa?
Am 20. November 1989 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die UN-Konvention über die Rechte des Kindes. 196 Staaten haben in der Zwischenzeit diese Konvention, die allen Kindern auf der Welt in 54 Artikeln völkerrechtlich die gleichen verbindlichen Mindeststandards verbrieft, ratifiziert. In Deutschland und auf der ganzen Welt machen sich Kinder und Jugendliche seitdem an diesem Tag für die Umsetzung ihrer Rechte stark, dieses Jahr unter dem Motto: „Jedes Kind zählt!“
Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages als Interessenvertretung der Kinder und Jugendlichen im Parlament setzt sich mit ihrem Arbeitsprogramm aktiv für die Einhaltung und Stärkung der Rechte der Kinder ein.
Weltweit sind aufgrund von Krisen, Kriegen und Konflikten mehr Kinder denn je auf Unterstützung angewiesen. Gleichzeitig werden überall die Mittel für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe gekürzt. Das hat gravierende Folgen für Millionen Kinder und bringt nicht wenige von ihnen in akute Lebensgefahr.
Gerade deshalb ist es für die Kinderkommission besonders wichtig, den mit der Kinderrechtskonvention verbundenen Auftrag ins Zentrum von Politik und Gesellschaft zu stellen und Verbesserungen bei der Umsetzung der Kinderrechte einzufordern.
Der Vorsitzende der Kinderkommission, Michael Hose, MdB, erklärt hierzu:
„Kinderrechte sind keine wohlklingenden Absichtserklärungen, sondern konkrete Verpflichtungen. Sie gelten überall, im Krieg und im Frieden, im analogen wie im digitalen Raum. Gerade in einer Zeit, in der Kinder weltweit unter Armut, Gewalt und der Kommerzialisierung ihrer Lebenswelt leiden, braucht es eine Politik, die Kinder nicht nur schützt, sondern ihnen echte Teilhabe ermöglicht.
Die Kinderkommission setzt sich dafür ein, dass Kinderrechte in allen politischen Entscheidungen berücksichtigt werden: in der Bildung, im digitalen Umfeld und beim Schutz vor Gewalt. Jedes Kind zählt und jedes Kind hat ein Recht auf eine sichere und gerechte Zukunft.“
Quelle: Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages
Das DNSV dazu:
Zu wenig Geld, steigende Preise, ungleiche Strukturen und fehlende Angebote erschweren den Zugang zu frischen, nährstoffreichen Lebensmitteln. Ernährungsgerechtigkeit erlebbar machen und Missstände sichtbar machen, dies ist der Anspruch des Ernährungsrates Berlin. Gemeinsam mit dem Netzwerk der Ernährungsräte und zwölf weiteren Organisationen, darunter das DNSV, wurde beim UN-Sozialpaktausschuss eine Mängelliste zur Umsetzung des Rechts auf Nahrung in Deutschland eingereicht. In den kommenden Monaten überprüft der Ausschuss, wie Deutschland seinen menschenrechtlichen Verpflichtungen nachkommt – und die Bundesregierung muss Stellung beziehen.
Dafür steht auch die Forderung des DNSV: Kostenfreies tägliches Schulessen für alle Schülerinnen und Schüler – Kindergrundrecht

