Politik & Wirtschaft

Kostenfreies Obst und Gemüse in den Schulen nur in 8 Bundesländern

Um Kindern und Jugendlichen Obst und Gemüse schmackhaft zu machen, hat die Europäische Union im Jahr 2009 ein Schulobstprogramm in den Mitgliedstaaten eingeführt. In der Zwischenzeit wurde das Programm in Schulobst- und -gemüseprogramm umbenannt, um deutlich zu machen, dass auch Gemüse zum Angebot gehört. Über das Programm bekommen Schülerinnen und Schüler überwiegend an Grundschulen und auch in Kindertageseinrichtungen regelmäßig kostenlos eine Portion Obst und Gemüse. Bisher haben acht Länder ihre Teilnahme am EU-Schulobstprogramm für das Schuljahr 2014/15 bekundet: Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Änderung des Schulobstgesetzes zugestimmt. Damit können unentschlossene Bundesländer sich noch bis zum 3. April für das Schulobst-Programm anmelden. Insgesamt erhöht die EU die Förderung des Schulobstprogramms von bisher jährlich 90 Millionen Euro auf 150 Millionen Euro. Deutschland stehen für das kommende Schuljahr 19.707.575 Euro zur Verfügung – statt wie bisher 12.333.000 Euro. Zugleich sinkt der Eigenanteil der Länder zur Kofinanzierung von 50 Prozent auf 25 Prozent. Statt bisher 50 Prozent trägt die Europäische Union fortan 75 Prozent der Kofinanzierung.

20.02.14, im Deutschen Bundestag:TOP 14 Schulobstgesetz Gesetzes zur  Änderung des Schulobstgesetzes (Drucksache 18/295)“

Redebeitrag von  Pflugradt, Jeannine (SPD)

Bundesrat 61/14 (B) Beschlussdrucksache

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert