Politik & Wirtschaft

Landeselternausschuss Berlin zur Senatsvorlage zum Gesetz über die Qualitätsverbesserung des Schulmittagessens

Ergänzend zu den laufenden Beiträgen des LEA in angesprochener Steuerungsgruppe der Senatsbildungsverwaltung, gibt es vom LEA  weitere Vorschläge und Korrekturwünsche.

– Grundsätzlich sollen alle Schülerinnen und Schüler bei bestehender Schulpflicht ein Recht auf ein subventioniertes, bekömmliches und gesundes Mittagessen erhalten.

– Die formulierten Maßnahmen bezüglich laufender Qualitätskontrolle und Handlungsmöglichkeiten der Schulen möchten wir mit folgenden Empfehlungen ergänzen:
1) Wünschenswert wäre an geeigneter Stelle auch eine klare Beschreibung der Auskunftspflicht der Caterer gegenüber den Qualitätskontrollgremien zu formulieren. Ziel einer solchen Festlegung soll u.a. die Ermessung der tatsächlichen „Güte des Kostenbestandteils“ sein, der jeweils auf dem Teller der Schulen landet.

2) Es wäre wünschenswert, beispielsweise alle 2-3 Jahre eine Schulessenskommission mit Teilnehmern aus befassten Gremien, Verbänden, Bezirks- und Senatsverwaltungen auf Landesebene einzuberufen, die in Form eines Berichtes über die Situation rund um das Schulessen in Berlin informiert bzw. diese bewertet und ggf. Empfehlungen formuliert.

– Die Zeit für die bekömmliche Einnahme von Schulessen ist in der Regel zu kurz bemessen. Eine Mindestmittagspause von 45 Minuten für jeden Schüler, sollte obligatorisch festgeschrieben werden.

Stellungnahme _Landeselternausschuss_SenatsvorlageSchulessen (pdf)

Senatsvorlage SV-VzB-Schulmittagessen-Einleitung-MZ-Fassung (pdf)

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