Politik & Wirtschaft

Mangelnde Nachfrage beim Bildungspaket

Das Bildungspaket für Kinder in „Hartz IV“-Bedarfsgemeinschaften hat nach Ansicht des DGB im ersten Jahr seines Bestehens seinen Zweck nicht erfüllt. 2011 sei nur etwa ein Fünftel der vorgesehenen Mittel tatsächlich ausgegeben worden, kritisierte der Gewerkschaftsbund in einer am Montag bekanntgewordenen Bilanz. Selbst die Unterstützung für Schulessen ist alles andere als ein Reißer, es scheitert letzen Endes auch hier am bürokratischen Aufwand, der betrieben werden muss. Mit nur knapp 14 Millionen Euro lag der Zuschuß zu Mittagessen in Schulen oder Kindergärten an dritter Stelle . Besonders der bürokratische Aufwand wird dafür verantwortlich gemacht. Es mehren sich sogar die Vorwürfe, dass durch die neuen administrativen Aufwendungen kleine Cateringfirmen in die Insolvenz getrieben werden.So machen Zuschüsse zum Schulbedarf, die es bereits seit 2009 gibt, 60 Millionen Euro aus, auf Förderungen für Schulausflüge entfallen dagegen nur vier Millionen Euro. Bislang sind nur rund 20 % auch bei bedürftigen Kindern angekommen, also rund 129 Millionen Euro. Die verbleibenden Mittel liegen dagegen in den Haushalten der Kommunen. So ergibt sich aus der mangelnden Nachfrage allerdings ein weiteres Problem – die Gefahr einer möglichen Zweckentfremdung der Gelder. Dass das Bildungspaket bisher eher ein Fehlschlag ist, wundert Experten nicht, die bereits früh den Verwaltungsaufwand kritisiert hatten. Zum Vergleich: Für die Verwaltung der 642 Millionen Euro sind Ausgaben von 136 Mio. Euro vorgesehen gewesen. Ein weiterer Kritikpunkt ist die Tatsache, dass nicht die wirklichen Neuerungen im Bildungspaket, wie die Teilhabe-Scheine, genutzt werden, sondern vor allem Angebote, die bereits im Vorfeld existierten. Der Paritätische Wohlfahrtsverband nannte das Paket einen „Totalreinfall“. „Die Bilanz nach einem Jahr ist desaströs“, erklärte Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider in Berlin. Mit dem Bildungspaket hatte Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts reagiert, das die Berechnung der Hartz-IV-Sätze für Kinder für unzulässig erklärt und mehr Ausgaben für deren Bildung verlangt hatte.

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