Politik & Wirtschaft

Mittagessen in den Berliner Grundschulen soll besser werden – Keine soziale Staffelung

Das Mittagessen in den Berliner Grundschulen soll besser werden. Dazu hat der Berliner Senat  den Entwurf des „Gesetzes über die Qualitätsverbesserung des Schulmittagessens“ beschlossen. Für die Mahlzeiten will das Land mit insgesamt 19 Mio. € pro Jahr künftig rund 9 Mio. € mehr als bisher ausgeben.  Insgesamt erhalten die Caterer künftig 3,25 Euro pro Grundschulessen statt bisher etwa 2 Euro. Davon müssen sie aber auch Personal, Transport und Ausstattung bezahlen. Das zusätzliche geld soll in die Essensqualität fließen. Eine zentrale Kontrollstelle mit vier Arbeitsplätzen, soll das Schulessen stichprobenartig prüfen, genauso Essensausschüsse aus Eltern, Lehrern und Schülern. Mit dem neuen Gesetz spielen die Eltern eine aktive Rolle bei der Auswahl des Caterers und der Qualitätssicherung des Mittagessens in der Schule. Für diese Aufgabe sind sie Mitglied der neuen Mittagessensausschüsse, die ab dem neuen Schuljahr in den Schulen gebildet werden. Die Votumsbildung zur Auswahl des Caterers erfolgt durch Probeverkostung an Referenzstandorten der Essensanbieter. Die Eltern sowie die anderen Beteiligten der Essensausschüsse erhalten in den kommenden Monaten Informationen sowie Fortbildungsangebote. Kern des Gesetzentwurfs sind die Eckpunkte des umfassenden Qualitätskonzepts für das Schulmittagessen, das die Bildungsverwaltung erarbeitet hat. Der Gesetzentwurf sieht die Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE) als Mindestanforderung eines einheitlichen berlinweit gültigen Ausschreibungsverfahrens verbindlich vor. Ab dem 1. Februar 2014 soll ein Schulessen 3,25 € kosten. Damit stehen rund 1,25 € zusätzlich für eine bessere Essensversorgung pro Mahlzeit zur Verfügung. Der Kostenanteil der Eltern für Kinder, die an der Ganztagsschule der Primarstufe in der gebundenen und offenen Form ein Mittagessen erhalten, ist im Gesetzentwurf auf 37 € pro Monat verbindlich festgesetzt. Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets sowie Härtefallregelung bleiben unverändert. Das neue Gesetz sieht ferner regelmäßige Qualitätskontrollen der Speisen vor, die eine landesweite Kontrollstelle im Auftrag der Bezirke durchführt.

Der Senat hatte der Vorlage der Senatorin für Bildung, Jugend und Wissenschaft, Sandra Scheeres, in einer ersten Befassung bereits am 5. Februar 2013 zugestimmt.
Inzwischen hat auch der Rat der Bürgermeister zu dem Entwurf Stellung genommen.
Nach dem Senatsbeschluss wird die Vorlage nun dem Abgeordnetenhaus zur Beschlussfassung zugeleitet. Die vorgesehenen Gesetzesänderungen sollen zu Beginn des kommenden Schuljahres am 1. August 2013 in Kraft treten.

Quelle: Landespressestelle Berlin

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