Schulessen 7%: Die Bitte wird zurzeit innerhalb der Bundesregierung geprüft
Die Verbraucherschutzminister haben auf ihrer Konferenz in Bad Nauheim die Bundesregierung aufgefordert, den Mehrwertsteuersatz für Essen in Schulen und Kindertagesstätten von 19 % auf den ermäßigten Satz von 7 % zu senken und erwartet dass der Bund die Beschlüsse der Fachminister-Konferenzen zügig aufgreift und für eine steuerrechtliche Änderung beim Schulessen sorgt. Die zuständige Berichterstatterin zum Thema Schulverpflegung der SPD-Bundestagsfraktion Petra Crone, hat sich in diesem Zusammenhang mit einer Anfrage an die Bundesregierung gewandt. In Beantwortung schreibt die Regierung:
„Sehr geehrte Frau Kollegin,
Ihre schriftliche Frage
„Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus der Bitte und dem Beschluss der Verbraucherschuteministerinnen, -minister, -senatorin und -Senatoren der Länder auf der 9, Verbraucherschutzministerkonferenz am 17, Mai 2013 in Bad Nauheim, für eine Vereinheitlichung des Umsatzsteuersatzes für Essen in Schulen und Kitas auf den ermäßigten Steuersatz von 7 v.H. auf Bundesebene einzutreten?“
beantworte ich wie folgt:
Die Bitte wird zurzeit innerhalb der Bundesregierung geprüft.
Im Übrigen weist die Bundesregierung daraufhin, dass die Finanzverwaltung mit BMF-Schreiben vom 20. März 2013 die Abgrenzung von Lieferangen und Dienstleistungen bei der Abgabe von Speisen und Getränken neu geregelt hat. Danach besteht weiterhin die Möglichkeit, die Abgabe der Speisen so zu organisieren, dass der ermäßigte Steuersatz zur Anwendung kommt oder der Umsatz sogar steuerfrei bleibt (vgl. auch die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, m Frage 1.7, BT-Drs. 17/9833 und Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage des Abgeordneten Gambke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, BT-Drs. 17/2060). „
( Quelle: Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage der Abgeordneten Petra Crone, vom 30.5.13).
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