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Schulessen in der Stadt Potsdam

Änderungen bei der Schulspeisung und bei den Schülerfahrtkosten:  Die entsprechenden Änderungen für die Schulspeisung und die Kosten für Schülertransporte erläuterten, am 10.8.2011,  die Beigeordnete für Bildung, Kultur und Sport Dr. Iris Jana Magdowski sowie die Fachbereichsleiterin für Soziales, Gesundheit und Umwelt Anke Latacz-Blume. Als weitere Experten aus der Verwaltung waren dabei der Fachbereichsleiter Bildung und Sport Dietmar Weiberlenn und Christiane Gawlik, Bereichsleiterin Soziale Leistungen.

 

„Potsdam hatte mit seinen Satzungen für das Schulessen und die Schülerfahrtkosten bereits eine bürgerfreundliche und fortschrittliche kommunale Regelung getroffen“, sagte die Beigeordnete Dr. Iris Jana Magdowski. Sie führte aus, dass diese Satzungen aufgehoben beziehungsweise geändert werden müssen, um die potenziellen Einnahmen von der Bundesregierung für Bildungs- und Teilhabeleistungen aus dem SGB II  erhalten zu können. Wenn die Regelungen zum Schulessen sowie zu den Schülerfahrtkosten weiterhin gelten würden, könnten die vom Bund bereitgestellten Mittel nicht in Anspruch genommen werden, da die kommunalen Regelungen in diesem Fall rechtlich Vorrang hätten. Die Aufhebung beziehungsweise die Änderung der bestehenden Satzungen bedeuten jedoch keinen Wegfall der Leistungen. Es handelt sich lediglich um eine Umstrukturierung des Leistungsangebots innerhalb der Stadtverwaltung zwischen dem Fachbereich Soziales, Gesundheit und Umwelt und dem Fachbereich Bildung und Sport. Die Berechtigten können nach Aufhebung beziehungsweise Änderung der Satzungen die Leistungen über das Bildungs- und Teilhabepaket in Anspruch nehmen. Fachbereichsleiterin Anke Latacz-Blume appellierte noch einmal an alle Leistungsberechtigten Anträge für ihre Kinder zu stellen, um ihnen möglichst eine breite Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

 Regelungen des Fachbereichs Soziales, Gesundheit und Umwelt:

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien die ALG II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Asylbewerberleistungen, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, können Bildungs- und Teilhabeleistungen beziehen.

Diese Leistungen werden gewährt für:

–       Eintägige Kita- und Schulausflüge

–       Mehrtägige Kita- und Klassenfahrten

–       Persönlichen Schulbedarf

–       Schülerbeförderung

–       Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schule und Kita

–       Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

–       Angemessene Lernförderung

Antragsformulare werden im Bereich Soziale Leistungen der Stadtverwaltung, Haus 2, und im Jobcenter Potsdam ausgegeben. Ferner sind die Antragformulare im Bürgerservice, im Betreuungsplatzservice „Kita-Tipp“, in der Wohngeldstelle sowie in den Schulsekretariaten erhältlich.

Der Antrag ist im Bereich Soziale Leistung der Stadtverwaltung, Haus 2, oder im Jobcenter Potsdam zu stellen.

Für die Beratung und Antragstellung stehen folgende Mitarbeiter zur Verfügung:

 

Frau Astapuk  Zi. 215 Tel. 289 2160             Herr Gericke  Zi. 216 Tel. 289 2158

Frau Adler       Zi. 218 Tel. 289 2161             Herr Pietzner  Zi. 214 Tel. 289 2155

Herr Hagen     Zi. 217 Tel. 289 2157              Herr Müller     Zi. 212            Tel. 289 2154

 

Auf der Startseite von www.potsdam.de gibt es unter der Überschrift „Bildung und Teilhabe für alle Kinder“ einen Link, der zu den Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket führt. Dort sind ein Merkblatt, die Anträge, die Ansprechpartner in der Verwaltung sowie weitere Infos aufgeführt.

 

Im Fachbereich Bildung und Sport verbleiben folgende Leistungen:

 Schülerbeförderung:

– Erstattung der Fahrtkosten für Schüler der Oberstufenzentren

– Erstattungspflicht für Betriebspraktika und schulische Veranstaltungen

– Fahrdienste für Schüler, die den Schulweg wegen einer dauernden oder vorübergehenden       Behinderung nicht mit Hilfe von öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegen können.

 

Ansprechpartner für die Fahrtkostenerstattung ist Frau Walther (Tel. 289 1867).

 Schulspeisung:

In besonderen Härtefällen kann auch weiterhin die kostenfreie Schulspeisung beantragt werden. Dies erfolgt mit dem entsprechenden Formular wie gewohnt in den Schulsekretariaten.

Ansprechpartnerin für die kostenfreie Schulspeisung ist Frau Otto (Tel. 289 1865).

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