Schulverpflegung in Berlin
Im Schulgesetz ist geregelt, dass die Kontrolle der Qualität des Mittagessens an den Schulen den Bezirken obliegt (§ 109) und die Schulkonferenzen und Mittagessenausschüsse der einzelnen Schulstandorte zu beteiligen sind (§§ 76, 78). Auf dieser Grundlage schreiben die Bezirke die Mittagessenversorgung aus und vergeben die Aufträge.
„Ich stehe bereit, Verantwortung zu übernehmen. Aber dies muss im Einvernehmen mit den Bezirken erfolgen“, betonte die Berliner Schulsenatorin Katharina Günther-Wünsch. Im Zuge des Verwaltungsreformprozesses bestünde die Möglichkeit, gemeinsam und konstruktiv darüber zu beraten, wie Berlin bei der Schulverpflegung zu einer besseren gesamtstädtischen Steuerung kommen könne. „Und wenn das Gesetzesänderungen erfordert – sei es im Schulgesetz oder im Vergaberecht –, dann werden wir auch das tun“, so die Information von Frau Senatorin Wünsch auf Ihrer Website.
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