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Schulverpflegung ohne Schule

Wie ist es mit der Kostenübernahme der Mittagsverpflegung für Kinder aus Familien mit geringem
Einkommen während der Corona-Pandemie geregelt, dazu stellte die FDP im Deutschen Bundestag eine kleine Anfrage: Drucksache 19/23291. Dazu die Antwort der Bundes Regierung. Doch was – und ob – die Kinder im Heimunterricht essen, ist ihr unbekannt.

Die Berliner Schulen sind zu. Für viele Kinder aus armen Familien bedeutet das: Bis Mitte Februar bekommen sie kein kostenloses Mittagessen, das ihnen eigentlich zusteht. Berlin hat dafür keine Regelung – andere Städte schon. Berlin: Kein Schul-Caterer beliefert Kinder einzeln zu Hause. Die Unternehmen sind für den Lieferbetrieb nach Hause nicht ausgelegt. Aber es geht auch anders. Die Stadtverwaltung von Potsdam hat dazu mit der Tafel und der Arche einen Lieferdienst für etwa 2.500 betroffenen Kinder eingerichtet. Die Stadt Bielefeld (Nordrhein-Westfalen) bietet bedürftigen Familien schon seit Ende November eine Lebensmittellieferung an, falls die Möglichkeit der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in der Schule oder Kita wegen Corona wegfällt. Auch Leipzig (Sachsen) zeigt, dass es möglich ist: Die Stadt hat mehrere Catering-Unternehmen dafür gewinnen können, warmes Mittagessen direkt an die betroffenen Familien auszuliefern. Der FDP fordert Kinder bedürftiger Familien mit einer Zahlung von Essensgeld zu unterstützen. (rbb24)

Einmalig breite Allianz fordert Anhebung der Regelsätze auf mindestens 600 Euro und weitere Corona-Soforthilfen für arme Menschen

Spitzenvertreter*innen von 36 bundesweiten Gewerkschaften und Verbänden fordern in einem gemeinsamen Aufruf die zügige Anhebung der Regelsätze in Hartz IV und Altersgrundsicherung auf mindestens 600 Euro sowie sofortige zusätzliche Corona-Hilfen für arme Menschen. Die jüngste Ankündigung von Hubertus Heil, endlich einen Zuschuss für coronabedingte Zusatz-Belastungen auf den Weg zu bringen, sei ein überfälliges und wichtiges Signal, doch reiche angesichts der bitteren Not der Betroffenen bei weitem nicht aus. Der fortgesetzte Lockdown und die bereits beschlossenen sowie die leider noch zu erwartenden Einschränkungen belasten einkommensarme Haushalte erheblich, zusätzlich zu den schon jetzt seit Monaten zu tragenden Mehrbelastungen. Die zum Januar 2021 vorgenommene Anpassung der Regelsätze habe dabei keinerlei Abhilfe gebracht.

Aufruftext als PDF zum Download