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Was nun liebe GroKo? Zur Schulverpflegung: einfach „Weiter so“?

„Ein neuer Aufbruch für Europa – Eine neue Dynamik für Deutschland – Ein neuer Zusammenhalt für unser Land“ so der Titel des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD von heute. Zum Thema Ernährung und Schule gibt es bekannte Worthülsen: „Der Bund unterstützt die Länder, damit die Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) als Mindeststandards flächendeckend in Schulen, Kitas und in der Gemeinschaftsverpflegung eingeführt werden. Dies erfolgt über die stärkere Unterstützung der Schulvernetzungsstellen und den Ausbau des „Nationalen Qualitätszentrums für Ernährung in Kita und Schule“ (NQZ).“ (S. 89)

Das DNSV dazu: Dies ist leider kein neues Angebot, es geht sogar hinter die schon formulierten Anforderungen der letzten Jahre zurück. Keine gesetzlichen Regelungen, nur warme Empfehlungen und keine Position zur 7% Mehrwertsteuer  für das Schulessen, das hatten wir schon! Hier wird nicht mal Dampf gemacht und den hatte schon mal ein Minister versprochen.

März 2013: Auf ihrer Jahreskonferenz haben die Verbraucherschutzminister der Länder, das BMELV aufgefordert, sich für eine klare, transparente und pragmatische Regelung zur Besteuerung der Schulverpflegung durch externe Essensanbieter einzusetzen. Zugleich wurde die Bundesministerin aufgefordert, sich für eine Vereinheitlichung des Umsatzsteuersatzes für Essen in Schulen und Kitas auf den ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent einzusetzen – sofern nicht eine generelle Steuerbefreiung erfolgen kann.

Juni 2013 : Die Verbraucherschutzminister haben auf ihrer Konferenz in Bad Nauheim die Bundesregierung aufgefordert, den Mehrwertsteuersatz für Essen in Schulen und Kindertagesstätten von 19 % auf den ermäßigten Satz von 7 % zu senken und erwartet dass der Bund die Beschlüsse der Fachminister-Konferenzen zügig aufgreift und für eine steuerrechtliche Änderung beim Schulessen sorgt. 

April 2017: Das BMEL und sein Minister hatten in letzter Zeit mehrfach behauptet, man wolle die „vollständige Befreiung des Kita- und Schulessens von der Mehrwertsteuer“.

Januar 2018: Zumindest in einem Punkt sind sich Nahrungsproduzenten und ihre Kritiker einig: Lebensmittel brauchen eine höhere Wertschätzung. 2016 forderte der damalige Bundesminister Schmidt ein Schulfach Ernährung. Bislang steht das aber in keinem Lehrplan. Das Ministerium verschiebt auf Anfrage den Fokus: „Schulverpflegung ist auch eine Möglichkeit zur praxisbezogenen Ernährungsbildung.“ Um diesen Bereich „noch intensiver“ zu bearbeiten seien unter anderem das „Nationale Qualitätszentrum für Ernährung in Kita und Schule“ sowie das Bundesamt für Ernährung gegründet worden. Zudem stünden Unterrichtsmaterialien und –konzepte für Lehrer zur Verfügung.

Was sind die Worte von gestern noch wert? Ein weiter so geht nicht!

„Essen in der  Schule – Bildungsort Schulrestaurant“, so die zentrale Forderung des DNSV.

Wir fordern:

Gesunde Schulen in gesunden Städten und Dörfern, in denen das Schulrestaurant ein Bildungsort ist und Essen und Kochen an Schulen zum Lebensmittelpunkt gemacht wird, das heißt, dass das Thema Ernährung muss in der Schule Raum erhalten, um im Schulalltag seine prägende Wirkung entfalten können.

Wir fordern:

Wir fordern von Bund-Länder-Kommunen einen Schulverpflegungssozialpakt für die soziale Infrastruktur aller Schulen, denn der Kopf braucht optimales Schulverpflegung, d.h. jeder Schule ein Schulrestaurant und eine tägliche Frischküche! Vor Ort gekochte Speisen haben einen wesentlich geringeren ökologischen Fußabdruck als warm angeliefertes und warmgehaltenes Essen in den Schulen. Die Warmhalteküche ist nicht mehr zu akzeptieren.

Wir fordern:

Die Abschaffung der 19 % MwSt.- Besteuerung auf die Schulverpflegung! Es ist nicht nachvollziehbar, dass Schulessen mit 19 % besteuert wird, aber Fastfood-Verköstigung und Tierfutter lediglich mit 7 % angesetzt werden“.

Wir fordern:

Für alle Schulformen sollten „kulinarische Beiräte“ integraler Bestandteil der Schulverpflegung sein, die Eltern, Schulleitung und Lehrkräfte am gesamten Prozess aktiv beteiligen. Aktive Einbindung der Schüler*innen in den Produktionsprozess der Schulverpflegung. Die Devise kann nur lauten: „Essen in der Schule muss demokratisch sein.“

Wir fordern:

Die Gemeinschaftsverpflegung an Schulen muss als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden und ermöglicht werden. Um den aktuellen Herausforderungen und Problemen der Schulverpflegung wirksam zu begegnen, muss die Politik im Rahmen der Fürsorgepflicht ihre Verantwortung in Bund und Ländern wahrnehmen, d.h. Schulverpflegung ist mehr als nur ein warmes Mittagessen für alle Schüler und Schülerinnen an allen Schulformen. Weg von der Schul- hin zur Schüler*innen-Verpflegung, denn frisch gekocht vor Ort ist besser!