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Beim Schulessen geht es um Kindergrundrechte

Wenn Kinder Kritik an der Schulverpflegung üben, wird dies oft nicht ganz ernst genommen, ganz nach dem Vorurteil sie seien zu wählerisch. Natürlich kann eine Schulmensa nicht immer genau den Geschmack von allen treffen, aber es ist umso wichtiger, dass auch beim Schulessen die Wünsche der Schüler im Mittelpunkt stehen müssen, denn „Kind iss was …dir schmeckt“, muss dabei die Devise sein. Werden Kinder gezwungen, etwas zu essen, das sie nicht mögen? Haben Kinder ein Mitspracherecht bei Speisenwahl? Gibt es genug Zeit zum Essen? Die Rahmenbedingungen, unter denen gegessen wird, tragen genauso zum Wohlbefinden bei, wie der Geschmack der Speisen selbst. 

Kostenfreie tägliche warme Mahlzeit für alle Schülerinnen und Schüler – Kindergrundrecht