Wahl 2017

Bundestag aktuell: CDU / CSU antwortet auf Wahlprüfbausteine des DNSV: Das Gebot lautet 7 %! ‚Pro 7 % auf Schulessen!“

Welche Forderungen des DNSV für Jahr 2017/18 werden Sie unterstützen? Antwort: Bei folgenden Forderungen des DNSV sehen wir (CDU/CSU) Übereinstimmungen: 1. So vielen Schülerinnen und Schüler wie möglich in Deutschland zu einem bezahlbaren und leckeren Schulessen zu verhelfen. 2. Mehr Qualität in der Schulverpflegung und mehr Akzeptanz durch schulische Mitbestimmung. 3. Für kommerzielle Anbieter muss der Mehrwertsteuersatz in einem ersten Schritt von 19 auf 7 Prozent reduziert werden. Das Gebot lautet 7 %! ‚Pro 7 % auf Schulessen!“. 4. Förderung moderner Frischkostsysteme und einer Zertifizierung aller Bereiche der Schulverpflegung. 5. Wir empfehlen die DGE-Qualitätsstandards ausdrücklich für die Verpflegung in den Kitas und Schulen in allen Bundesländern. 6. Gesamtkonzept „Ernährungsbildung“ als Teil der Schulphilosophie realisieren und dauerhafte Strukturen der Aus- und Weiterbildung in den Bereichen Schulverpflegung schaffen. 7. Obwohl der Bund nicht für Schulpolitik zuständig ist, sprechen sich CDU und CSU dafür aus, die Ernährungsbildung verbindlich in den Lehrplänen zu verankern. Dies erscheint angesichts der Bedeutung des Themas Ernährung für eine gute körperliche und geistige Entwicklung der Kinder und Jugendlichen unerlässlich. 8. Ein Schulgarten und die aktive Nutzung an allen Grundschulen in Deutschland befürworten wir ausdrücklich. Wo immer dies möglich ist, erwarten wir die Umsetzung, allerdings sehen wir von einer Verpflichtung ab, da einige wenige Schulen die entsprechende Infrastruktur nicht zur Verfügung haben.

Wortlaut des Schreibens an das DNSV, vom 09. August 2017 (Quelle:  CDU Deutschlands, Konrad-Adenauer-Haus, Programm und Strategie)

Antworten der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) und der Christlich-Sozialen Union in Bayern (CSU) auf die Fragen des Deutschen Netzwerkes Schulverpflegung e. V. (DNSV)

Frage 1: Wie beurteilen Sie die derzeitige Situation der Schulverpflegung in Deutschland?
Antwort:
Die Schulverpflegung hat in den letzten Jahren eine erfreuliche Entwicklung genommen. Schülerinnen und Schüler, Eltern, Schulträger, Verwaltung und Politik messen dem Schulessen eine große Bedeutung bei. Positiv ist, dass die meisten Schulen heute ein Mittagessen anbieten. In Studien beurteilen die Schülerinnen und Schüler die Qualität des Schulessens differenziert, sehr oft zufriedenstellend oder gut. Gleichwohl kann in allen Bereichen die Qualität noch besser werden. Schulessen muss gut schmecken und ernährungsphysiologisch ausgewogen sein: CDU und CSU legen daher Wert darauf, dass das saisonale und regionale Angebot an Lebensmitteln, insbesondere an frischem Obst und Gemüse, verwendet wird. Zudem sollte die Schulverpflegung idealerweise mit einem pädagogischen Konzept der Ernährungsbildung und der Vermittlung von Wissen über Lebensmittel verbunden werden. Allerdings verfügt der Bund entsprechend der grundgesetzlich festgelegten Aufgabenverteilung über keine originäre Zuständigkeit, wenn es um Schulpolitik im Allgemeinen und Schulessen im Besonderen geht. Da sich CDU und CSU dennoch der Bedeutung einer gesunden Schulverpflegung sehr bewusst sind, setzte die unionsgeführte Bundesregierung von Anfang an auf bundespolitische Begleitmaßnahmen, um Schulen,
Caterer, Länder und Kommunen zu unterstützen. So startete der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft im Jahr 2014 eine Qualitätsoffensive für besseres Kita- und
Schulessen. Zahlreiche Maßnahmen werden im Rahmen des Programms „IN FORM – Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung“ durchgeführt. Neben der Förderung der Ernährungsbildung stehen die Bekanntmachung und Verbreitung von Empfehlungen zu Qualitätsstandards sowie die Unterstützung der Arbeit der Vernetzungsstellen Schulverpflegung im Mittelpunkt der Aktivitäten. Die Vernetzungsstellen unterstützen Schulen bei der Gestaltung eines ausgewogenen Verpflegungsangebotes. Sie bieten umfassende Informationen zum Thema
Schulverpflegung an, organisieren Fortbildungsveranstaltungen, vermitteln kompetente Fachkräfte für die Beratung der Schulen vor Ort und bauen Netzwerke zwischen Behörden, kommerziellen Anbietern, Schulträgern, Schulleitungen sowie Lehrkräften und Eltern auf. Ein Meilenstein der Qualitätsoffensive war die Einrichtung des „Nationalen Qualitätszentrums für Ernährung in Kita und Schule“ (NQZ) im Herbst 2016, mit dem CDU und CSU das Thema gesunde Ernährung auch institutionell neu aufstellten. Das NQZ erarbeitet derzeit eine Art Schulessen-TÜV, also einen Qualitätsnachweis für Anbieter von Kita- und Schulessen. Denn wir wollen, dass überall in Deutschland Qualitätsstandards für Kitas und Schulen verpflichtend bei Ausschreibungen von Verpflegungsleistungen zugrunde gelegt werden. Eine weitere Verbesserung der gesunden Verpflegung an Schulen bringt das neue EUSchulobst- und Schulgemüseprogramm, das mit dem Schulmilchprogramm zusammengelegt wurde. Auf Betreiben von CDU und CSU hin wurde es finanziell durch den Wegfall der Kofinanzierung für die Länder attraktiver ausgestaltet, so dass es zum Schuljahresbeginn nunmehr in zwölf (Obst und Gemüse) bzw. 14 (Milch) Bundesländern angeboten wird.

Frage 2: Halten Sie die derzeitige öffentliche Finanzierung der Schulverpflegung für ausreichend? Ist damit eine qualitativ hochwertige Ernährung der Kinder in Kita &
Schule gewährleistet?
Frage 3: Halten Sie das derzeitige System für zeitgemäß? Wie sollten Alternativen aussehen?
Die Fragen 2 und 3 werden im Zusammenhang beantwortet:
CDU und CSU halten an der grundgesetzlichen Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern fest. Danach sind im Wesentlichen die Länder für das Schulwesen und eine entsprechende Infrastruktur zuständig. Infolgedessen gehört es nicht zu den Aufgaben des Bundes, die Bereitstellung von Verpflegungsangeboten zu gewährleisten. Dennoch eröffnet die Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen den finanzschwachen Städten und Gemeinden neue Handlungsspielräume, indem sie sieben Milliarden Euro für die Sanierung von Schulen und Bildungseinrichtungen erhalten. Darüber hinaus nimmt die unionsgeführte Bundesregierung im Rahmen der gesamtstaatlichen Verantwortung ihre Aufgabe zur Information der Verbraucherinnen und Verbraucher wahr und setzt dabei einen besonderen Schwerpunkt bei Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung von Kita- und Schulessen. (Siehe hierzu auch die Antwort auf  Hieran werden wir auch in der nächsten Legislaturperiode mit Nachdruck weiterarbeiten.

Frage 4: Wie zufrieden sind Sie mit der Umsetzung des Projektes IN FORM der Bundesregierung, z.B. im Hinblick auf die Ergebnisse?
Antwort: Gemäß der bundesweiten Studie „Qualität der Schulverpflegung“ kennen mehr als die Hälfte der befragten Schulleitungen (51 Prozent) und je nach Bundesland bis zu 100 Prozent der befragten Schulträger den DGE-Standard. In Bezug auf die Vernetzungsstellen Schulverpflegung hat die Befragung ergeben, dass im Schnitt mehr als ein Drittel der befragten Schulleitungen und zwischen 33 und 100 Prozent der Schulträger die Vernetzungsstellen kennen. Gefragt nach den Institutionen, die Unterstützung zum Thema Schulverpflegung liefern, nennen die Schulleitungen mit jeweils mehr als 20 Prozent an erster und an zweiter Position die DGE und die Vernetzungsstellen Schulverpflegung. Darüber hinaus geben die Schulträger an, dass der DGEQualitätsstandard
bereits häufig Bestandteil des Vertrages (50,3 Prozent) ist. Diese Ergebnisse bestätigen aus Sicht von CDU und CSU, dass der im Rahmen von IN FORM eingeschlagene Weg mit den zwei Förderschwerpunkten Qualitätsstandard für die Schulverpflegung und Vernetzungsstellen Schulverpflegung in den Ländern ausgesprochen erfolgreich ist. Dessen ungeachtet nehmen wir diese positiven Befunde zum Anlass, auf eine noch schärfere Qualitätskontrolle hinzuwirken, insbesondere mit Hilfe des NQZ. Dabei sind die Zuständigkeiten von Bund und Ländern zu beachten.

Frage 5: Finden Sie generell Mehrwertsteuer auf Schulessen gerechtfertigt? Wenn ja: welche warum?
Frage 6: Wie wirkt die Mehrwertbesteuerung auf die soziale Lage der Schüler und Schülerinnen?
Frage 7: Wie werden Sie sich in der nächsten Legislaturperiode zu 7 % Mehrwertsteuer bzw. zur generellen Abschaffung der Besteuerung von Schulessen positionieren?
Frage 8: Unterstützen Sie, dass nicht gewinnorientierte Verpflegungsangebote in Schulen und Kindertagesstätten durch kommunale Einrichtungen oder Vereine
generell von der Umsatzsteuer befreit werden?
Die Fragen 5 bis 8 werden im Zusammenhang beantwortet:
Eine qualitativ hochwertige Schulverpflegung leistet einen wichtigen Beitrag zur Gewährleistung einer gesunden Ernährung und zur Schaffung einer guten Essenskultur an den Schulen. Außerdem trägt sie zur Ernährungsbildung und zur Gesundheitserziehung bei. Dessen ungeachtet sind bereits heute – je nach Ausgestaltung – im geltenden Umsatzsteuerrecht Konstellationen möglich, die entweder eine umsatzsteuerfreie oder umsatzsteuerermäßigte Abgabe von Speisen in Schulen ermöglichen: So kann die Abgabe von Speisen und Getränken in Kitas und Schulen derzeit unter den weiteren Voraussetzungen des § 4 Nr. 18 Umsatzsteuergesetz (UStG) umsatzsteuerfrei sein, wenn diese durch gemeinnützige Einrichtungen erfolgt, die einem Wohlfahrtsverband oder deren Untergliederungen als Mitglied angeschlossen sind. Erfolgt die Abgabe von Speisen in Schulen insbesondere durch eine gemeinnützige Körperschaft im Rahmen ihres Zweckbetriebs, kommt der ermäßigte Umsatzsteuersatz zur Anwendung (§ 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchstabe a UStG). Denn die Grundversorgung von Schülern mit Speisen und Getränken an Schulen durch gemeinnützige sogenannte Mensavereine oder Schulfördervereine stellt einen steuerbegünstigten Zweckbetrieb nach § 66 der Abgabenordnung dar. Daneben ermöglicht § 4 Nr. 23 UStG die umsatzsteuerfreie Abgabe von Speisen und Getränken an Schülerinnen und Schüler in Schulen. Nach dieser Befreiungsvorschrift ist unter anderem die Gewährung von Beköstigung durch Personen und Einrichtungen umsatzsteuerfrei, wenn sie überwiegend Jugendliche für Erziehungs-, Ausbildungs- oder Fortbildungszwecke bei sich aufnehmen. Der Begriff „Aufnahme“ ist nicht an die Voraussetzung gebunden, dass die Jugendlichen Unterkunft während der Nachtzeit und volle Verpflegung erhalten. Unter die Befreiung fallen deshalb grundsätzlich auch Schulen. Die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung kommt aber nur in Betracht, wenn die Verpflegungsleistung durch den Träger der Einrichtung selbst erbracht wird. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung ist nicht, dass das Essen in der Schule bzw. durch den Schulträger selbst zubereitet wird. Die Ausgabe der Schulspeisung muss aber durch den Schulträger selbst erfolgen. Abgesehen davon unterliegen nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG Lieferungen von Lebensmitteln grundsätzlich dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent. Dienstleistungen sind
jedoch von der Steuerermäßigung ausgenommen und fallen unter den allgemeinen Steuersatz von 19 Prozent, auch wenn ein Teil dieser Leistungen aus der Abgabe von Lebensmitteln besteht. Da Schulessen bezahlbar sein muss und bürokratische Hemmnisse möglichst zu vermeiden sind, wollen CDU und CSU perspektivisch für die nächste Legislaturperiode die grundsätzliche Absenkung der Mehrwertsteuer für die Gemeinschaftsverpflegung in Kitas und Schulen prüfen.

Frage 9: Welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung sowie Qualitätsentwicklung der Schulverpflegung müssen in den nächsten fünf Jahren ergriffen werden? Welche
obliegen insbesondere den Kommunen und welche den Ländern?

Antwort: Erste Empfehlungen zum Qualitätsstandard für die Schulverpflegung hat die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) im Jahr 2007 vorgelegt. Die Vernetzungsstellen Schulverpflegung wurden als eine Initialmaßnahme von IN FORM gemeinsam mit den Bundesländern eingerichtet. Seit Oktober 2009 sind sie in allen 16 Bundesländern aktiv. Um eine ausgewogene und qualitativ hochwertige Ernährung in Kitas und Schulen zu schaffen, setzen sich CDU und CSU für die Entwicklung geeigneter Instrumente zur Qualitätsüberprüfung und Qualitätssicherung in der Schulverpflegung ein und haben das Nationale Qualitätszentrum für Ernährung in Kita und Schule in der Bundesanstalt fürLandwirtschaft und Ernährung mit dieser Aufgabe betraut.

Frage 10: Sind Sie für eine kostenfreie Schulverpflegung? Was spricht aus Ihrer Sicht dagegen? Finnland macht seit 1944 damit gute Erfahrungen.
Antwort: CDU und CSU erachten ein komplett kostenfreies Angebot der Essensversorgung in den Schulen unter den derzeitigen Rahmenbedingungen für problematisch. Der Anbieter erbringt eine Leistung, während die Nutzer, also die Schülerinnen und Schüler, keine Transparenz über den Preis und die Leistungsqualität haben. Zudem halten wir die komplette Freistellung der Essensversorgung nicht für sinnvoll, weil dies die mangelnde Wertschätzung für Lebensmittel, konkret das Schulessen, noch verstärken könnte. Auch könnten die Eltern nicht mehr argumentieren, dass das Essen bezahlt wurde und das Kind diese Leistung deshalb in Anspruch nehmen sollte. Es ist im Übrigen nicht ersichtlich, wie die kostenfreie Leistung zu einer Qualitätsverbesserung des Schulessens beitragen sollte.

Frage 11: Welche Forderungen des DNSV für Jahr 2017/18 werden Sie unterstützen?
Antwort:
Bei folgenden Forderungen des DNSV sehen wir Übereinstimmungen:
1. So vielen Schülerinnen und Schüler wie möglich in Deutschland zu einem bezahlbaren und leckeren Schulessen zu verhelfen.

2. Mehr Qualität in der Schulverpflegung und mehr Akzeptanz durch schulische Mitbestimmung.

3. Für kommerzielle Anbieter muss der Mehrwertsteuersatz in einem ersten Schritt von 19 auf 7 Prozent reduziert werden. Das Gebot lautet 7 %! ‚Pro 7 % auf Schulessen!“.

4. Förderung moderner Frischkostsysteme und einer Zertifizierung aller Bereiche der Schulverpflegung.

5. Wir empfehlen die DGE-Qualitätsstandards ausdrücklich für die Verpflegung in den Kitas und Schulen in allen Bundesländern.

6. Gesamtkonzept „Ernährungsbildung“ als Teil der Schulphilosophie realisieren und dauerhafte Strukturen der Aus- und Weiterbildung in den Bereichen Schulverpflegung schaffen.

7. Obwohl der Bund nicht für Schulpolitik zuständig ist, sprechen sich CDU und CSU dafür aus, die Ernährungsbildung verbindlich in den Lehrplänen zu verankern. Dies erscheint angesichts der Bedeutung des Themas Ernährung für eine gute körperliche und geistige Entwicklung der Kinder und Jugendlichen unerlässlich.

8. Ein Schulgarten und die aktive Nutzung an allen Grundschulen in Deutschland befürworten wir ausdrücklich. Wo immer dies möglich ist, erwarten wir die Umsetzung, allerdings sehen wir von einer Verpflichtung ab, da einige wenige Schulen die entsprechende Infrastruktur nicht zur Verfügung haben.

 

Sehen Sie auch die weiteren Antworten der im Bundestag vertretenen Parteien an das DNSV:

—->Antworten der Faktion DIE LINKE