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Schulverpflegung in Berlin: Preise sollen bis 2020 gleichbleiben

Die Senatsverwaltung für Bildung in Berlin will „mindestens bis 2020“ an den Preisen für das Schulessen festhalten, die 2012 als angemessen ermittelt worden waren und in Berlin seit 2014 gelten. Dies teilte der Bildungsstaatssekretär auf parlamentarische Anfrage mit. Einen Einwand der gestiegenen Kosten lässt der Senat nicht gelten. Schließlich müssten die Caterer – bevor sie sich für eine Ausschreibung bewerben – „als Unternehmer überlegen, ob sie zu den in der Ausschreibung verankerten Konditionen die Leistung übernehmen können“,die Argumentation zur  Anfrage  – Drucksache 18 / 16 840 – der Abgeordneten Emine Demirbüken-Wegner (CDU).

Auszug aus der Antwort:

+ Die Verträge für die Schulverpflegung weisen einen Festpreis pro Tellergericht in Höhe von 3,25 Euro aus. Mit dem Festpreis sind alle Kosten, die im Zusammenhang
mit der Schulverpflegung entstehen, abgedeckt.

+ Der Preis von 3,25 Euro für ein Tellergericht ist auf der Grundlage der wissenschaftlichen Studie „Beurteilung der Kosten- und Preisstrukturen für das Bundesland Berlin unter Berücksichtigung des Qualitätsstandards in der Schulverpflegung“ (2012) kalkuliert worden. Da es sich um eine Mischkalkulation handelt, konnten Caterer trotz der Weiterentwicklung des Mindestlohnes die Vertragsbedingungen in der Regel einhalten und ein den DGE Qualitätsstandards entsprechendes Mittagessen anbieten. In die Überarbeitung der  Musterausschreibung für das Jahr 2020 werden auch Überlegungen hinsichtlich der Preisgestaltung einbezogen.

Drucksache 18/16840 : (pdf) schulessen_anfrage