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Berliner Caterer ziehen vor Vergabekammer

Die Vergabeunterlagen sind durchzogen von rechtswidrigen Vorgaben, so der VDSKC in einer aktuellen Pressemeldung, die die Cateringunternehmen vor erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Herausforderungen stellen. Diese sind:


Bezahlt werden nur abgeholte Mahlzeiten
Nach den Vergabeunterlagen werden die Festpreise nicht für jede hergestellte und gelieferte Portion
bezahlt, sondern nur für die von den Schülern gegessenen Portionen. Das heißt, die Caterer müssen zwar
alle bestellten Portionen produzieren, wissen aber nicht, wie viele sie davon vergütet bekommen. Das
Risiko, dass die bestellten Portionen nicht abgenommen werden, müssen allein die Unternehmen tragen.
Eine solche Risikokonzentration zu Lasten der Unternehmen darf keinen Bestand haben.


Verbindliche Fest- und Maximalpreise
Die Vergütungsbedingungen machen eine kaufmännisch vernünftige Kalkulation unmöglich. Die Fest- und
Maximalpreise sind für die gesamte Vertragslaufzeit verbindlich – eine Preisanpassung ist nicht
vorgesehen. Vor dem Hintergrund der Krisen in den vergangenen Jahren und der dadurch
hervorgerufenen massiven Preissteigerungen für Lebensmittel, Energie, Transport und Personal, müssen
Preisanpassungsmöglichkeiten vertraglich geregelt werden.


Fehlende Informationen
Die Vergabeunterlagen sind unvollständig. Den Unternehmen werden die für eine vernünftige
kaufmännische Kalkulation erforderlichen Informationen vorenthalten. So bleibt beispielsweise offen, wie
viele Schüler in den einzelnen Schulen am Schulmittagessen teilnehmen. Ohne belastbare Angaben
werden den Unternehmen maßgebliche Informationen vorenthalten. Ähnliche Verstöße finden sich bei
vielen anderen kalkulationsrelevanten Informationen. Auch hier werden die Risiken allein den
Unternehmen auferlegt.


Willkürliche Auswahlkriterien
Die Auswahl der Unternehmen anhand von Zuschlagskriterien ist vollständig willkürlich. Die
Differenzierung der Angebote verläuft anhand des Zuschlagskriteriums Nr. 10. Dafür müssen die Bieter
eine verbindliche Speisekarte mit 20 vegetarischen Gerichten einreichen. Die angebotenen Gerichte
sollen von den Mittagessenausschüssen der Schulen bewertet werden. Beurteilt wird dabei nicht die
Qualität der Speisen aus ernährungsphysiologischer Sicht, sondern die „Akzeptanz der Speisen“, die mit
„gering, teilweise oder vollständig an der jeweiligen Schule akzeptiert“ bewertet werden kann. Maßstäbe
werden den Unternehmen nicht gegeben. Gleichzeitig erhält das Land Berlin durch die Konturlosigkeit
der Begriffe die Möglichkeit, die Bewertung beliebig zu steuern. Der Willkür sind anhand dieser
Wertungsmaßstäbe keine Grenzen gesetzt.

Quelle: VDSKC