Entlastung bei Essensbeiträgen in Schulen, Kindergärten und Horten in der Stadt Wien
Ein warmes, gesundes Mittagessen sowie die Teilnahme an der Ganztagesbetreuung sind auch Fragen der Chancengerechtigkeit, die nicht vom Einkommen der Eltern abhängen dürfen. Die Stadtverwaltung beschloss ein Konzept für die Ermäßigung des Mittagessens in Bildungseinrichtungen und neuen Beitragsgrenzen in der schulischen Nachmittagsbetreuung. Diese kommen ab dem neuen Schuljahr im Herbst zur Anwendung. Als Herzstück der Entlastung für armutsgefährdete Familien präsentierten Wiederkehr und Berger-Krotsch eine deutliche Hilfestellung für Betroffene bei Essensbeiträgen für Schulen, Kindergärten und Horte. Die Bemessungsgrundlage für Nullzahler, also jenen Eltern die gar nichts für das Mittagessen ihrer Kinder bezahlen, orientiert sich am Mindeststandard der Mindestsicherung für ein Paar mit einem minderjährigen Kind (EUR 1 864,94 im Jahr 2023 statt bisher EUR 1283,73) und wird jährlich angepasst. Die Ermäßigungsstruktur bei den Betreuungsbeiträgen der MA 10 und MA 56 wird vereinfacht und in vier Stufen angepasst. Konkret heißt das, dass begünstigte Familien durch die neue Bemessung in Schulen mit einer Ersparnis von bis zu 2300 € pro Jahr rechnen können. Für begünstigte Eltern im Kindergarten bedeutet die Förderung des Essensbeitrags eine jährliche Ersparnis von etwa 800 €. In Horten sieht es so aus, dass Betroffene mit einer jährlichen Unterstützung von etwa 1750 € rechnen können.