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Ganztagsschulen Anspruch adé? Es fehlen mehr als eine halbe Million Plätze!

Bei der Ganztagsbetreuung an Grundschulen fehlen mehr als eine halbe Million Plätze. 529.000 waren es allein im vergangenen Jahr, teilte das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) am Sonntag mit. Im Jahr 2021 hat die Bundesregierung einen Rechtsanspruch für Ganztagsplätze an Grundschulen ab 2029 beschlossen. Laut IW brauchten 73 Prozent der Eltern eines Grundschulkindes im Jahr 2022 einen Betreuungsplatz – 20 Prozent der Kinder gingen bereits leer aus. Am aktuellen Bedarf orientiert, würden bis zum Schuljahr 2029/30 rund 2,35 Millionen Ganztagesplätze benötigt, wofür mehr als 700.000 Plätze neu geschaffen werden müssten, da die Nachfrage mit dem Stand des Ausbaus zusammenhänge, müsse bis dahin aber von einem steigenden Bedarf ausgegangen werden, so das IW. Wolle man bundesweit nur eine Betreuungsquote von 75 Prozent erreichen, braucht es sogar 847.000 neue Plätze.

Kinder, die ab dem Schuljahr 2026/27 eingeschult werden, bekommen einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsschule sieht einen Betreuungsumfang von acht Stunden an allen fünf Werktagen vor, inklusive Unterrichtszeit. Die Länder können eine Schließzeit von maximal vier Wochen in den Ferien regeln. Die Ganztagsbetreuung kann sowohl in Horten als auch in offenen und gebundenen Ganztagsschulen umgesetzt werden.

Ganztagsschulen bieten an mindestens drei Tagen in der Woche ein Angebot von mindestens sieben Zeitstunden und ein Mittagessen an. Die Angebote der gebundenen Ganztagsschule sind für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend. In der teilgebundenen Ganztagsschule ist das nicht so. Hier nimmt sie nur ein Teil der Schülerinnen und Schüler wahr. Verpflichtend sind meist nur bestimmte Ganztagsangebote für einzelne Klassen oder Klassenstufen. Angebote der offenen Ganztagsschule besuchen die Schülerinnen und Schüler hingegen nach eigenem Wunsch und dem Wunsch ihrer Eltern.