Politik & Wirtschaft

Milch und Milchprodukte für Bayerns Kinder

Seit 1. Februar können Bayerns Kinder neben Obst und Gemüse zusätzlich kostenlos Milch und Milchprodukte erhalten. Dazu zählen z. B. pasteurisierte Milch, ESL Milch, H-Milch, auch Ziegen- und/oder Schafmilch, reine Buttermilch, Naturjoghurt, sowie Käse (siehe Merkblatt „Milch und Milchprodukte für Einrichtungen Nr. 1“). Trinkmilch muss im Lieferumfang enthalten sein und ist grundsätzlich zu bevorzugen. Auch im Bereich Milch ist für die Angabe der Kinderzahl die Stichtagsregelung verbindlich (siehe Merkblatt). Beide Voraussetzungen (mind. 3 Jahre und Platzzusage) müssen zutreffen. Für Einrichtungen, die bereits Schulfruchtlieferungen erhalten, bedeutet dies: auch für Schulmilch gilt die für Schulfrucht gemeldete Kinderzahl. Für die Belieferung mit Milch und Milchprodukten empfehlen wir den Abschluss eines Liefervertrages. Einrichtungen unterliegen bei der Annahme bzw. Abgabe von Milch und Milchprodukten im EU-Schulprogramm grundsätzlich dem Lebensmittelrecht (insbesondere Einhaltung der Kühlkettenpflicht). Vor der Teilnahme am ESP-Programm bzw. vor Beginn der Lieferung wird daher dringend empfohlen, sich mit der zuständigen Lebensmittelüberwachung in Verbindung zu setzen.