Politik & Wirtschaft

Dauerhaft 7% – Bundesregierung hat nicht zugestimmt!

Keine dauerhaft e7 Prozent Mehrwertsteuer für die frische Zubereitung, die regionale Küche und die gesunde Ernährung, auch und gerade in den Schulen und Kitas. Am Freitag, den 13. Mai 2022, wurde der am 10. Mai beschlossene Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur dauerhaften Geltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme von Getränken in den Bundestag eingebracht. Wie nicht anders zu erwarten, hat die Bundesregierung den Oppositionsantrag leider nicht zugestimmt, das Thema wurde jedoch an die zuständigen Ausschüsse überwiesen – heißt es von Seiten des Dehoga Bayern. Federführend ist der Finanzausschuss, mitberatend sind die vier Ausschüsse für Haushalt, Wirtschaft, Ernährung/Landwirtschaft und Tourismus.

Somit bleibt das Thema erst einmal auf der Agenda.

Corona bedingt: 7% auf Schulessen bis Ende 2022

Unterschriften sammeln: Wehrt Euch !!

Aus dem Deutschen Bundestag

Ermäßigter Mehrwert­steuersatz in der Gastro­nomie

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben sich Freitag, 13. Mai 2022, in einer Debatte mit der Mehrwertsteuer befasst. Die Fraktion der CDU/CSU hat dazu einen Antrag mit dem Titel „Beibehaltung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes in der Gastronomie und der ermäßigten Biersteuersätze“ (20/1727) vorgelegt. Die Vorlage wurde im Anschluss der Debatte an den Finanzausschuss zur federführenden Weiterberatung überwiesen.

Antrag der CDU/CSU-Fraktion

Wie die Fraktion erläutert, wird seit dem 1. Juli 2020 auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken noch bis zum Ende des Jahres 2022 der ermäßigte Mehrwertsteuersatz in Höhe von sieben Prozent gewährt. Diese Befristung soll aufgehoben werden und der ermäßigte Steuersatz unbefristet gelten. In der Begründung heißt es, die Reduktion des Mehrwertsteuersatzes habe den Unternehmen in den letzten zwei Jahren eine erhebliche Entlastung gebracht. Sie sei neben einer Entlastung für die besonders von der Corona-Pandemie betroffene Branche aber auch ein Wettbewerbsfaktor mit Blick auf die Nachbarländer. In 21 der 27 EU-Mitgliedstaaten sowie in der Schweiz gelte in der Gastronomie ebenfalls ein ermäßigter Steuersatz. Auch der heutige Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) habe sich noch im Bundestagswahlkampf für eine dauerhaft abgesenkte Mehrwertsteuer in der Gastronomie ausgesprochen. Verwiesen wird auf ein Schreiben von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) an den Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga), in dem sich Lindner ebenfalls für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie ausgesprochen habe. Darüber hinaus fordert die CDU/CSU-Fraktion die Fortführung der reduzierten Biersteuer für kleine und mittlere Brauereien, Diese Steuersenkung sei bis Ende 2022 befristet und müsse ebenfalls unbefristet weitergeführt werden. Gerade die kleinen Brauereien seien von der Schließung der Gastronomie und dem Aussetzen von Veranstaltungen und Festen besonders betroffen gewesen, da hierdurch der Absatz von Fassbier nahezu vollständig zum Erliegen gekommen sei. Der Fassbierverkauf trage bei diesem Brauereien allerdings überproportional zum Betriebserfolg bei. Wörtlich heißt es in den Antrag: „Die weltweit einzigartige und vielfältige deutsche Brautradition mit Bierfesten, Brauereigaststätten und Biergärten, die überwiegend von kleinen und mittelständischen Betrieben geprägt ist, trägt zusammen mit einer lebendigen Restaurantkultur nicht nur zur Lebensqualität vor allem in ländlichen Regionen bei, sondern stellt darüber hinaus einen nicht zu unterschätzen Faktor für Deutschland als Reiseziel internationaler Touristen dar.“ Da angesichts der hohen Inflation mit einer Zurückhaltung von Verbrauchern und Reisenden zu rechnen sei, würde das Auslaufen beider Steuerermäßigungen Gastronomie Brauereien gleich doppelt treffen, da sie neben einer höheren Steuerlast auch Umsatzverluste zu tragen hätten. (hle/13.05.2022)