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Zum Ende der Sommerferien sollten arme Familien Geld beantragen

In einigen Bundesländern wie etwa in Niedersachsen, Berlin oder NRW gilt diese Lernmittelfreiheit nur teilweise, die Eltern müssen dort für einen Teil an den Kosten selbst aufkommen. Informationen, beispielsweise zur Übernahme von Kosten für die Teilnahme an Klassenfahrten oder zur Finanzierung der Teilnahme an gemeinschaftlichen Mittagessen in der Kantine von Schule oder Hort, sind auf der Homepage der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen im Downloadbereich zu finden: www.erwerbslos.de.