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Die „Europäische Garantie für Kinder“

Am 14. Juni 2021 haben die EU-Mitgliedstaaten eine „Europäische Garantie für Kinder“ (Child Guarantee) beschlossen. Sie ist eine zielgruppenspezifische Initiative, um von Teilhaberisiken bedrohte Kinder und Jugendliche in der EU zu unterstützen. Ziel der Child Guarantee ist es, „soziale Ausgrenzung zu verhindern und zu bekämpfen, indem der Zugang bedürftiger Kinder zu einer Reihe wichtiger Dienste garantiert wird, und dadurch auch einen Beitrag zum Schutz der Kinderrechte durch die Bekämpfung von Kinderarmut und die Förderung von Chancengleichheit zu leisten.“

Die Child Guarantee definiert Zielgruppen, die sie als „bedürftige Kinder“ bezeichnet. Dazu gehören arme oder armutsbedrohte Kinder in prekären familiären Situationen. Aber auch andere Formen der Benachteiligung von Kindern, die eine gesellschaftliche Inklusion und Teilhabe erschweren können, werden von der Child Guarantee als bedürftig benannt. Dazu zählen Obdachlosigkeit, Behinderung, Migrationshintergrund, ethnische Diskriminierung und Heimerziehung. Die zielgruppenorientierte Child Guarantee ist eingebettet in die universell an alle Kinder gerichtete europäische Kinderrechte-Strategie, die am 24. März 2021 veröffentlicht wurde.

Für die Umsetzung enthält die Europäische Garantie für Kinder Selbstverpflichtungen der EU-Mitgliedstaaten, die bedürftigen Kindern den Zugang zu bestimmten für ihr Wohlbefinden und gutes Aufwachsen wichtigen Diensten und Gütern bis zum Jahr 2030 garantieren soll. Dies sind insbesondere:

– ein effektiver und kostenloser Zugang zu hochwertiger frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung, zu Bildungsangeboten und schulbezogenen Aktivitäten sowie zu mindestens einer gesunden Mahlzeit pro Schultag,
– ein effektiver und kostenloser Zugang zu einer hochwertigen Gesundheitsversorgung,
– ein effektiver Zugang zu angemessenem Wohnraum,
ein effektiver Zugang zu gesunder Ernährung.

Die Child Guarantee sieht vor, dass die einzelnen EU-Mitgliedstaaten jeweils einen Nationalen Aktionsplan mit länderspezifischen Maßnahmen zur Umsetzung entwickeln.

DNSV dazu: Kostenfreie tägliche warme Mahlzeit für alle Schülerinnen und Schüler – Kindergrundrecht