Politik & Wirtschaft

DNSV Forderung nach 7% findet nun auch Niederschlag bei den Verbraucherschutzministern

Auf ihrer Jahreskonferenz haben die Verbraucherschutzminister der Länder, das BMELV aufgefordert, sich für eine klare, transparente und pragmatische Regelung zur Besteuerung der Schulverpflegung durch externe Essensanbieter einzusetzen. Zugleich wurde die Bundesministerin aufgefordert, sich für eine Vereinheitlichung des Umsatzsteuersatzes für Essen in Schulen und Kitas auf den ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent einzusetzen – sofern nicht eine generelle Steuerbefreiung erfolgen kann.

Einführung DGE-Qualitätsstandards für die Schulverpflegung

Die Verbraucherschutzministerkonferenz hat die Aktivitäten des BMELV zur Qualitätssicherung in der Schulverpflegung, insbesondere hinsichtlich der Erarbeitung des Qualitätsstandards durch die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE) und der Verbreitung dieses Standards im Rahmen des Nationalen Aktionsplans „In Form – Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung“ begrüßt. Die Minister waren sich einig, dass eine gute Schulverpflegung nach dem DGE-Qualitätsstandard einen wichtigen Beitrag zur Ernährung von Schulkindern leistet, von dem alle Schülerinnen und Schüler profitieren sollten. Dementsprechend soll der DGE-Standard für die Schulverpflegung die Grundlage eines umfassenden Ernährungskonzeptes an Schulen bilden, das nicht nur die Mittags- und Zwischenverpflegung, sondern auch die Ernährungsbildung an Schulen umfasst.

„Verbraucherbildung an Schulen“

Die Verbraucherschutzministerkonferenz hat den durch die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder vorgelegten Entwurf einer Empfehlung zur „Verbraucherbildung an Schulen“ begrüßt. Die Ständige Konferenz der Kultusminister habe damit ein Grundsatzpapier vorgelegt, das die Verbraucherbildung als einen lebenslangen Prozess sowie als ein zentrales Element der Bildung benennt – vor allem in den Bereichen finanzielle und ökonomische Grundbildung, Marktgeschehen und Verbraucherrechte. Die Verbraucherschutzministerkonferenz hat die Kultusminister der Länder gebeten, die Stärkung der Kenntnisse und Fertigkeiten im Bereich der Alltagskompetenzen – auch in Bezug auf die Haushaltsführung – zu fördern. Zudem soll darauf geachtet werden, dass die Verbraucherbildung an den Schulen frei von wirtschaftlichen Interessen ist und unternehmensunabhängig die erforderlichen Kompetenzen vermittelt werden. Eine fachlich und didaktisch qualifizierte Aus- und Fortbildung von Lehr- und Erziehungskräften in allen Themenfeldern der Verbraucherbildung sei daher notwendig. Auch der Bereich der Ernährung und Gesundheitsbildung soll um die Wertschätzung von Lebensmitteln und die Vermeidung von Lebensmittelverschwendung ergänzt werden.

Ernährungsbildung – Ausbildung von Fachkräften und wissenschaftlichem Personal

Die Verbraucherschutzministerkonferenz hat die zuständigen Wissenschaftsminister der Länder gebeten, den Bereich der Ernährungsbildung in der Ausbildung von Erziehungs- und Lehrkräften, in sozialen Berufen sowie von wissenschaftlichem Personal an Universitäten und Hochschulen fachlich und didaktisch qualifiziert zu sichern und zu stärken. Ebenfalls wurden die Kultusminister der Länder aufgefordert, die Fort- und Weiterbildung des genannten Personenkreises in ihrem Zuständigkeitsbereich zu sichern und zu stärken.

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