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Reduzierte Mehrwertsteuer auf Speisen in Gastronomie soll verlängert werden

Die Koalitionsspitzen der Ampel haben beschlossen, dass die Absenkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf sieben Prozent verlängert werden soll. Ebenso die Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld weiter Bestand haben. Die Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie war während der Corona-Pandemie von 19 auf 7 Prozent reduziert worden – ursprünglich befristet bis Ende 2022.