Politik & Wirtschaft

Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz notwendig

Dass Kinder ein Recht auf Mitsprache und Beteiligung haben, ist eines der Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention. Nicht nur der Kinderschutzbund erwartet deshalb, dass die Bundesregierung noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf vorlegt, der die Kinderrechte in vollem Umfang im Grundgesetz verankert – mit sämtlichen Schutzrechten, Förderrechten, Beteiligungsrechten und dem Vorrang des Kindeswohls. Der Kinderschutzbund spricht sich dafür aus, Kinder und Jugendliche stärker an gesellschaftlichen Prozessen zu beteiligen – ob in der Politik, in den Kommunen, in Schulen oder in der Justiz. Die Protestbewegung Fridays for Future zeigt, dass junge Menschen engagiert und kritisch für ihre Interessen und ihre Zukunft eintreten. Die Beteiligungsrechte junger Menschen dürfen deshalb bei der Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz nicht fehlen. (Quelle DKSB)