AllgemeinPolitik & Wirtschaft

Was sind die Leistungen des Bildungspakets?

Mit dem Starke-Familien-Gesetz (BGBl 2019 Teil INr. 16 vom 3. Mai 2019, S. 530 ff.), gibt es weitreichende Verbesserungen beim Bildungs- und Teilhabepaket zum neuen Schuljahr ab August 2019: u.a. zu Aufwendungen für Mittagessen in Kita, Schule und in der Kindertagespflege:
ab 1. August 2019: Kostenfreies gemeinschaftlichen Mittagessen in der Schule, Kita und Kindertagespflege. Ohne zusätzliche Kosten für die Eltern ist das Mittagessen für jedes hilfebedürftige Kind gesichert. Eine kostenfreie gemeinschaftliche Mittagsverpflegung ist an Schultagen auch in enger Kooperation zwischen Schule und Tageseinrichtung möglich (Hortkinder/Kooperationsvertrag).