Wahl 2017

Bundestagswahl 2017 aktuell: SPD antwortet auf die Wahlprüfbausteine des DNSV

Frage 1: Wie beurteilen Sie die derzeitige Situation der Schulverpflegung in Deutschland?  Antwort: Wir wollen, dass alle Schülerinnen und Schüler gesundes und bezahlbares Schulessen bekommen. Das ist im Moment nicht überall der Fall, deshalb ist die derzeitige Situation der Schulverpflegung in Deutschland auch nicht zufriedenstellend. Deshalb wollen wie die Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung für alle Schulkantinen verpflichtend machen, die Vernetzungsstellen Schulverpflegung dauerhaft unterstützen und das Nationale Qualitätszentrum für gesunde Ernährung und Schule weiter ausbauen.

Frage 2: Halten Sie die derzeitige öffentliche Finanzierung der Schulverpflegung für ausreichend? Ist damit eine qualitativ hochwertige Ernährung der Kinder in Kita & Schule gewährleistet? Halten Sie das derzeitige System für zeitgemäß? Wie sollten Alternativen aussehen?

Antwort: Kommunen und Länder müssen bei der Umsetzung einer flächendeckend hochwertigen und gesunden Schulverpflegung unterstützt werden, auch finanziell. Deshalb wollen wir die vollständige Aufhebung des Kooperationsverbotes.  Alle Schülerinnen und Schüler sollten am Schulessen teilnehmen können, kein Kind darf aufgrund der finanziellen Situation der Eltern davon ausgeschlossen sein. Allein mit einer Anpassung des Mehrwertsteuersatzes oder einer Befreiung von der Umsatzsteuer wird dies aus unserer Sicht aber nicht zu erreichen sein. Wie die gerechte Finanzierung einer für alle zugänglichen hochwertigen Schulverpflegung nach DGE-Standards erreicht werden kann und welche Rolle die Anpassung der Mehrwertsteuer dabei spielen kann, werden wir prüfen.

Frage 3: Wie zufrieden sind Sie mit der Umsetzung des Projektes IN FORM der Bundesregierung, z.B. im Hinblick auf die Ergebnisse? Finden Sie generell Mehrwertsteuer auf Schulessen gerechtfertigt? Wenn ja: welche warum?

Frage 4: Wie wirkt die Mehrwertbesteuerung auf die soziale Lage der Schüler und Schülerinnen?

Frage 5: Wie werden Sie sich in der nächsten Legislaturperiode zu 7% Mehrwertsteuer bzw. die generelle Besteuerung von Schulessen positionieren?

Frage 6: Unterstützen Sie, dass nicht gewinnorientierte Verpflegungsangebote in Schulen und Kindertagesstätten durch kommunale Einrichtungen oder Vereine generell von der Umsatzsteuer befreit werden?

gemeinsame Antwort Frage 3 bis 6: Die SPD setzt sich für eine hochwertige und preisgünstige Verpflegung in Kindertagesstätten und Schulen ein. Eine generelle Einführung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf Schulessen wäre eine Durchbrechung der Umsatzsteuersystematik und würde schwierige Abgrenzungsprobleme gegenüber anderen gastronomischen Leistungen schaffen. Eine solche generelle Anwendung des ermäßigten Steuersatzes ist aber auch nicht notwendig, um ein gesundes Schulessen für alle Schülerinnen und Schüler zu ermöglichen. Bereits nach dem geltenden Umsatzsteuerrecht können Schulen eine steuerliche begünstigte Verpflegung anbieten. Die Abgabe von Schulessen ist steuerfrei, wenn sie durch eine gemeinnützige Einrichtung erfolgt, die einem Wohlfahrtsverband angeschlossen ist. Außerdem ist eine Beköstigung durch Einrichtungen umsatzsteuerfrei, wenn sie überwiegend Jugendliche für Erziehungs-, Ausbildungs- oder Fortbildungszwecke bei sich aufnehmen und die Verpflegungsleistung durch die Einrichtung selbst erbracht wird. Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist dabei nur, dass die Ausgabe des Schulessens durch den Schulträger erfolgt. Die Essen muss durch den Schulträger nicht selbst zubereitet werden. Das Schulessen unterliegt dem ermäßigten Umsatzsteuersatz, wenn es durch einen gemeinnützigen Verein, etwa einen Schul- oder Elternverein, im Rahmen eines Zweckbetriebs ausgegeben wird. Eine ermäßigte Besteuerung erfolgt auch bei einer reinen Lebensmittellieferung durch einen kommerziellen Caterer und einer Essenausgabe durch den Schulträger oder den Schulverein. Dem normalen Umsatzsteuersatz unterliegt dagegen die Anlieferung und Ausgabe des Schulessens durch Dritte, etwa kommerzielle Caterer. Eine Absenkung des Umsatzsteuersatzes für kommerzielle Anbieter wäre aber kein geeignetes Instrument um eine Verbilligung des Schulessens zu erreichen. Erfahrungen mit Umsatzsteuersenkungen bestätigen immer wieder, dass der Vorteil der Umsatzsteuersenkung von den kommerziellen Anbietern nur teilweise und kurzfristig an die Verbraucher weitergegeben werden.

Frage 7: Welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung sowie Qualitätsentwicklung der Schulverpflegung müssen in den nächsten fünf Jahren ergriffen werden? Welche obliegen insbesondere den Kommunen und welche den Ländern? Sind Sie für eine kostenfreie Schulverpflegung?

Frage 8: Was spricht aus Ihrer Sicht dagegen?

gemeinsame Antwort Frage 7 bis 8 Eine kostenfreie Schulverpflegung würde es allen Kindern – auch jenen aus einkommensschwachen Haushalten – ermöglichen, ohne bürokratische Hürden oder gesonderte Beantragung von Unterstützung am Schulessen teilzunehmen. Wie ein Finanzierungskonzept für eine kostenfreie Schulverpflegung aussehen könnte, werden wir prüfen. Um die Qualität der Schulverpflegung zu gewährleisten, wollen wir die Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung verbindlich machen. Daneben wollen wir die Vernetzungsstellen Schulverpflegung dauerhaft unterstützen und das Nationale Qualitätszentrum für gesunde Ernährung und Schule weiter ausbauen.

Frage 9: Welche Forderungen des DNSV für Jahr 2017/18 werden sie unterstützen?

Forderungen des DNS:

Konsequente Förderung der Professionalität auf allen Stufen statt überwiegend Ehrenamt das Schulen Eltern und alle anderen Beteiligten in Bezug auf die Schulverpflegung nur überfordert.  X So vielen Schüler*innen wie möglich in Deutschland zu einem bezahlbaren und leckeren Schulessen zu verhelfen.

Mehr Qualität in der Schulverpflegung und mehr Akzeptanz durch Schulische Mitbestimmung.  Kostenlose Schulverpflegung für alle Kinder der europäischen Staaten, einschließlich der Bundesrepublik.

Förderung/Umsetzung moderner, Frischkostsysteme und eine verpflichtende Zertifizierung aller Bereiche der Schulverpflegung.

Die DGE-Qualitätsstandards müssen für die Verpflegung in allen Kitas und Schulen gesetzliche Grundlage sein und in den Schulgesetzen der Länder implementiert werden.

Gesamtkonzept „Ernährungsbildung“ als Teil der Schulphilosophie realisieren und dauerhafte Strukturen der Aus- und Weiterbildung in den Bereichen Schulverpflegung schaffen.

 

Quelle: SPD-Parteivorstand

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