AllgemeinPolitik & Wirtschaft

Bundestag aktuell: Diskussion Ermäßigter Umsatzsteuersatz 

Ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion, den Verzehr von Speisen in Restaurants dauerhaft mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent zu besteuern wurde im Deutschen Bundestag an die Ausschüsse überwiesen. Den Gesetzentwurf „zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes“ finden Sie hier: 20/5810.

Die Lösung: Im Umsatzsteuergesetz (UStG) wird durch eine Neufassung von § 12 Absatz 2 Nummer 15 der bestehende ermäßigte Mehrwertsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen dauerhaft entfristet.

Das Meinungsbild über alle Fraktionen hinweg ist sehr unterschiedlich, insbesondere wurde die weitere Finanzierung der Maßnahme diskutiert, wobei Bundeskanzler Scholz und Finanzminister Lindner ihr Wort gegeben hätten– und das mehrfach. Jetzt gelte es in aller Deutlichkeit zu bekräftigen, dass für die Zukunftssicherung und für die Wettbewerbsfähigkeit der Gastronomie und der Schulverpflegung die 7-Prozent-Mehrwertsteuer auf Speisen unverzichtbar seien.