Politik & Wirtschaft

Bewegung in der Mehrwertsteuerdebatte – 7% auf Außer-Haus-Lieferungen von Speisen ?

Das Bundesfinanzministerium plant, die Mehrwertsteuer auf Außer-Haus-Lieferungen von Speisen zu senken. Mit den geplanten Maßnahmen nähert sich das Bundesfinanzministerium einer zentralen Forderung des Bündnisses „7% für Kinder“  und des DNSV „7% auf Schulessen“ an!  Insbesondere viele Schulen dürften jedoch trotz der jetzt diskutierten Neuregelungen kaum von einer reduzierten Mehrwertsteuer für die Lieferung profitieren: bei Ihnen liefert der Caterer in der Regel nicht nur die Verpflegung, sondern übernimmt auch die Bereitstellung und Säuberung von Geschirr und Mobiliar. Die DNSV Forderung nach einer grundsätzlichen Reduzierung der Mehrwertsteuer für die Verpflegung von Kindern in Schulen und Kitas bleibt damit weiterhin unerfüllt! Bisher fiel nur die Lieferung einfacher Speisen wie Würstchen oder Pommes unter den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent, doch diese Regelung soll ausgeweitet werden. Laut den Plänen von Bundesfinanzminister Schäuble soll künftig für die Lieferung von zubereiteten Lebensmitteln, unabhängig von der Art der Speisen, immer der reduzierte Satz von 7 Prozent gelten. Anders als bisher würden dann auch Lieferungen zu festen Zeiten nicht mehr als „Sonstige Dienstleistung“ betrachtet, so dass dafür nicht länger der volle Satz von 19 Prozent fällig wird sondern ebenfalls nur noch 7 Prozent.  Der reduzierte Mehrwersteuersatz gilt jedoch nur für die reine Essenslieferung. Sobald der Lieferdienst darüber hinaus Geschirr, Tische oder Bestuhlung zur Verfügung stellt bzw. deren Reinigung übernimmt, wird der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent fällig.

 

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