Politik & Wirtschaft

Kostenfreies Schulessen für bedürftige Kinder

Bedürftige Kinder aus einkommensschwachen Familien erhalten das Schulessen und Monatskarten für den Bus vom nächsten Schuljahr an, ohne dass die Eltern zuzahlen müssen. So steht es im Gesetz, das von der Bundesregierung „Starke-Familien-Gesetz“ genannt wird, es sieht unter anderem vor, dass der Kinderzuschlag auf bis zu 185 Euro im Monat steigt. Der Bundesrat hat das Gesetz verabschiedet, das nun nun stufenweise in Kraft treten soll. Für die Änderungen beim Kinderzuschlag gelten die Stichtage 1. Juli 2019 und 1. Januar 2020. Die Änderungen bei den Leistungen zu Bildung und Teilhabe kommen überwiegend zum 1. August 2019.