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Schon über 36.000 mal gezeichnet!

Kostenfreie tägliche warme Mahlzeit für alle Schülerinnen und Schüler: DNSV-Petition immer noch auf Erfolgskurs!

https://chng.it/7x6bQpMQ, über 36.000 haben schon unterschrieben. 

Weiter so, für die Sache der Schülerinnen und Schüler! Unser nächstes Ziel: 50.000 Unterschriften.

UN-KINDERRECHTSKONVENTION – Artikel 3 (1):
„Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleich viel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.“

Unicef, das Kinderhilfswerk der UN, hat folgende zehn Grundrechte festgelegt:

  • Recht auf Gleichheit
  • Recht auf Gesundheit
  • Recht auf Bildung
  • Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung
  • Recht auf eigene Meinung
  • Recht auf gewaltfreie Erziehung
  • Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung
  • Recht auf Schutz im Krieg und auf der Flucht
  • Recht auf eine Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause
  • Recht auf Betreuung bei Behinderung.

Die Grundrechte gelten für Jungen und Mädchen bis 18 Jahren, unabhängig von Religion, Herkunft und Hautfarbe.

Eine Verankerung im Grundgesetz der BRD zumindest bisher gescheitert – aufgrund mangelnder Einigkeit der Politik!