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Probleme bei der Heißhaltung von Speisen in Schulen und Kindergärten

Young Girl (13-14) Holding Her Nose at the Dinner TableDas Essen in den Schulen und Kitas ist häufig lauwarm, wenn es serviert wird. Dadurch sind die Nahrungsmittel anfällig für Keime. Das ist das Ergebnis der jetzt vorgestellten bundesweiten Lebensmittelüberwachung von 2013, Essensausgabestellen in Kindertagesstätten und Schulen machten dabei mit nahezu 80 Prozent den größten Anteil aus.

„Der richtige Umgang mit Lebensmitteln ist für Verbraucher essentiell“, betonte der Präsident des BVL, Dr. Helmut Tschiersky. „Die Ergebnisse der unterschiedlichen Überwachungsprogramme zeigen, dass nicht überall die erforderliche technische Ausstattung oder die entsprechende Fachkenntnis vorhanden ist. Ich rufe daher alle an der Lebensmittelproduktion und -verteilung Beteiligten auf, ihrer Verantwortung in diesem wichtigen Punkt gerecht zu werden.“ Speisen müssen bei mindestens 65 °C heißgehalten werden, damit Bakterien und Viren abgetötet bzw. inaktiviert werden. Bei 13 Prozent der Kontrollen wurde diese Temperatur nicht erreicht. Manchmal fehlten dafür auch die technischen Möglichkeiten. 7 Prozent der Betriebstätten konnten die Speisen nicht warm halten, weil Warmhaltebecken fehlten. Bei weiteren 7 Prozent gab es weder Herd noch Mikrowelle, um Speisen aufzuwärmen. Oft wissen die Betreiber auch nicht, wie warm ihre Speisen sind. So wurde in 17 Prozent der untersuchten Kindertagesstätten und Schulen die Temperatur gar nicht oder nur unregelmäßig gemessen. „Besonders besorgniserregend an all diesen Mängeln ist, dass sie hauptsächlich Einrichtungen betreffen, die Essen an Kinder und Jugendliche abgeben“, fasste die diesjährige Vorsitzende der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz, Dr. Maria Dayen vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern, die Ergebnisse des Programms zusammen. „Bei einer solch empfindlichen Konsumentengruppe müssen Hygienevorschriften besonders penibel eingehalten werden. Als Resümee aus dem Überwachungsprogramm ist eine verstärkte amtliche Kontrolle angezeigt.“

 „Daten zur Lebensmittelüberwachung 2013“ unter: www.bvl.bund.de/lebensmittelueberwachung_2013

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