Politik & Wirtschaft

Mehr Bio-Schulessen

Mit der Bio-Außer-Haus-Verpflegungs-Verordnung (Bio-AHVV) stellt die Bundesregierung derzeit die Weichen für mehr Bio in der Außer-Haus-Verpflegung. Die Bio-AHVV normiert künftig die speziell auf die Belange der AHV zugeschnittenen nationalen Regelungen zur Bio-Kennzeichnung und zur Bio-Auslobung – sowie der damit zusammenhängenden Kontrolle und Zertifizierung. Im April 2023 legte Cem Özdemir, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, den Entwurf der Bio-AHVV vor und stellte in diesem Zuge auch ein neues Bio-Label vor. In drei Stufen sollen GV-Betriebe das Label künftig nutzen können, um ihren Bio-Anteil für Gäste leicht erkennbar auszuloben. Bundestag und Bundesrat haben die Bio-AHVV bereits verabschiedet. Mensen können ihren Bio-Anteil mit drei Abstufungen in den Farben Bronze, Silber und Gold ausloben. Bronze gibt es für Bio-Anteile ab 20 Prozent, Silber ab 50 Prozent und Gold ab 90 Prozent. Gemessen werden die Bio-Anteile am monetären Wareneinsatz. Das dreistufige System schafft für Großküchen mehr Anreize, ihren Bio-Anteil zu erhöhen, weil sie ihr Engagement besser an die Tischgäste kommunizieren können. Auch für Kommunen, die in Vergabeverfahren bestimmte Bio-Mindestanteile fordern, vereinfacht das neue System die Qualitätssicherung. Die Auszeichnung des Bio-Anteils mit dem Bio-Label ist freiwillig. Bisher wurde im Öko-Landbaugesetz (ÖLG) festgelegt, dass bei einer Bio-Auslobung die Bedingungen der EU-Bio-Verordnung einzuhalten sind. Diese ist jedoch nicht für Küchen und AHV-Betriebe gemacht. Die speziellen Anforderungen der AHV wurden darin nicht berücksichtigt. Gefördert werden sowohl Betriebe, die erstmals Bio-Produkte einsetzen wollen als auch Betriebe, die ihren Bio-Anteil erhöhen möchten. Der angestrebte Mindest-Bio-Anteil muss für die Förderung bei 30 Prozent des geldwerten Anteils liegen. Das BMEL bezuschusst maximal 80 Prozent der Beratungskosten. Kitas und Schulen, die eine eigene Küche betreiben, können bis zu 90 Prozent der Beratungskosten erstattet bekommen. Der Förderhöchstbetrag beläuft sich auf 35.000 Euro.

n. Mehr Infos zur Förderung und zum Antragsverfahren.